DFB-Sportgericht verurteilt Hansa Rostock
Wegen eines Böllers beim Spiel Rot-Weiß Erfurt gegen den FC Hansa Rostock am 13. Dezember 2014 muss Hansa Rostock 2.000 Euro an den DFB überweisen. Zu dieser Strafe wurde der Verein heute vom DFB-Sportgericht verurteilt. Hansa hat dem Urteil zugestimmt.