Wegen eines Böllers beim Spiel Rot-Weiß Erfurt gegen den FC Hansa Rostock am 13. Dezember 2014 muss Hansa Rostock 2.000 Euro an den DFB überweisen. Zu dieser Strafe wurde der Verein heute vom DFB-Sportgericht verurteilt. Hansa hat dem Urteil zugestimmt.
DFB-Sportgericht verurteilt Hansa Rostock
Foto: Faszination Fankurve
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Der Böller wurde während der 66. Spielminute im Gästeblock gezündet. Der Sprung meherer Hansa-Fans in den Innenraum beim gleichen Spiel (Faszination Fankurve berichtete) wurde vom DFB nicht bestraft. Die Hansa Fans packten während des Spiels in Erfurt aus Unzufriedenheit über die Leistung ihrer Mannschaft die Zaunfahnen ein. Am Folgetag kam es zu einem Trainingsbesuch, bei dem Fans die Mannschaft zur Rede stellten (Faszination Fankurve berichtete).
Rainer Friedrich, Vorstand für Stadionmanagement und Prävention beim Hansa erklärt zu der DFB-Strafe: "Wir haben gerade mit größter Anstrengung und der überwältigender Unterstützung der großen Hansa-Familie die Herausforderung der DFB-Nachlizenzierung gemeistert. Jede Strafzahlung ist für den Verein sowohl monetär als auch hinsichtlich des Klub-Ansehens ein großer Schaden. Deshalb rufen wir unsere Anhänger dazu auf, sich bei den Spielen der Kogge besonnen, fair und somit im Sinne ihres F.C. Hansa Rostock zu verhalten."
Alle weiteren Verfahren durch den DFB-Kontrollausschuss für Vorfälle im Gästeblock bei den Heimspielen von Hansa gegen den VfL Osnabrück am 31. Oktober 2014, gegen Dynamo Dresden am 29. November 2014 und Holstein Kiel am 20. Dezember 2014 wegen des Vorwurfs "unzureichender Ordnungsdienst" wurden eingestellt. (Faszination Fankurve, 27.01.2015)
Wie funktioniert eigentlich das Strafensystem vom DFB? Hier gibt es die Antwort.




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