ACAB: Verfassungsgerichtshof gibt Ultrà von Rapid Wien recht
In der Vergangenheit wurden Rapid Wien-Fans, die Fahnen mit „ACAB“-Botschaften im Weststadion benutzten, von der Landespolizeidirektion Wien mit Verwaltungsstrafen wegen Verletzung des öffentlichen Anstands belegt. Deshalb legte ein Rapid-Fan Beschwerde beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.