Aufenthaltsverbote gegen Hooligans rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass die gegen zwei Hooligans des SC Freiburg ausgesprochenen Aufenthaltsverbote rechtswidrig ausgesprochen wurden. Von August bis Dezember 2014 durften sie sich an Spieltagen den Stadien in Freiburg nicht nähern.