Kennzeichnungspflicht für Bereitschaftspolizisten kommt
In Thüringen wird die Kennzeichnungspflicht auch auf Bereitschaftspolizisten ausgedehnt. Dies geht aus einer Stellungnahme des Innenministeriums des Bundeslandes hervor, die der TLZ vorliegt. Demnach wären Bereitschaftspolizisten zukünftig eindeutig zu identifizieren.