BGH betätigt Urteil gegen F95 Hooligan weitestgehend
Der vierte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. April 2016 das Urteil gegen einen Hooligan von Fortuna Düsseldorf, der vom Landgericht Essen im Juni 2015 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt wurde, weitestgehend bestätigt. Der Fortuna Fan soll im November 2014 einen Polizisten gewürgt haben.