Teilausschluss der Zuschauer bei St. Pauli
Am Montag, dem 27. Februar gab das DFB-Sportgericht sein Urteil im Fall des Kassenrollenwurfs beim FC St. Pauli bekannt. Wegen mangelnden Schutzes des Gegners wurde der Zweitligist zu einem Teilausschuss der Zuschauer auf den Stehplätzen A, B, C, G und H verurteilt.