Gemeinsames Konzept für Strafumlegung von Verein & Fanhilfe
Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden, dass die Weitergabe von DFB-Strafen wegen Zuschauerfehlverhalten an die entsprechenden Verursacher erlaubt ist. Vereine, die mit einer Verbandsstrafe belegt werden, können sich das Geld somit bei ihren Fans wiederholen, falls die Verursacher ausfindig gemacht wurden.