Verschärfung statt Verfassung? – Sachsens Fanhilfen sagen Stopp!
Der Verfassungsgerichthof des Freistaates Sachsens entschied im Januar 2024, dass gesetzliche Änderungen durch das sächsische Innenministerium am sächsischen Polizeigesetz notwendig sind. Verschiedene Normen des seit dem 1. Januar 2020 geltenden Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes sind mit der Verfassung des Freistaates Sachsen schlicht nicht vereinbar sind. Nun liegt ein Gesetzesentwurf des sächsischen Kabinetts vor, dass die sächsischen Fanhilfen entsetzt. (Faszination Fankurve, 24.10.2025)