27.03.20251. Liga
GELDSTRAFE FÜR1. FC UNION BERLIN
80.000€
geahndete Vorfälle: 1
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 80.000€ verurteilt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 26.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Beim Heimspiel gegen den VfL Bochum hatte ein Berliner Zuschauers ein Feuerzeug an den Kopf des Bochumer Torwarts geworfen. Dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses hat der 1.FC Union Berlin nicht zugestimmt und sich gegen die Höhe der Sanktion gewendet. Der Verein trägt u.a. vor, dass nicht nachgewiesen sei, dass der Bochumer Torwart durch den Wurf verletzt worden sei. Der Feuerzeugwurf des - bislang unauffälligen - Zuschauers und Vereinsmitglieds sei trotz aller Vorbereitungs- und Sicherheitsmaßnahmen nicht zu verhindern gewesen, den Verein treffe keinerlei Organisationsverschulden. Der Werfer sei umgehend identifiziert, aus dem Stadion entfernt und mit Stadionverbot, Mitgliedsausschluss und Strafanzeige sanktioniert worden. Eine Geldstrafe in Höhe von 80.000,- Euro sei daher unangemessen. Zudem könne diese hohe Strafe vom Werfer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erlangt werden, womit der präventive Ansatz als Leitgedanke einer täterorientierten Sanktionierung nicht beachtet werde. Diesen Ausführungen kann das Sportgericht allerdings nicht folgen. Umstände, die geeignet wären, die beantragte Sanktion zu reduzieren, sind nicht ersichtlich.