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FaszinationFankurve dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2026/27. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkommnisse und geahndeten Vorfälle dar!
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Jahn Regensburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Köln brannten die mitgereisten Jahn-Fans mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus wurden beim Spiel in Darmstadt nach einer Choreo zahlreiche Papierkugeln auf das Spielfeld geworfen, weshalb die Partie für rund 70 Sekunden unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
17.03.20263. Liga
GELDSTRAFE FÜRSSV JAHN REGENSBURG
2.450€
geahndete Vorfälle: 1
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Jahn Regensburg wegen sieben abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel in Verl mit einer Strafe in Höhe von 2.450€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
09.12.20253. Liga
GELDSTRAFE FÜRSSV JAHN REGENSBURG
19.700€
geahndete Vorfälle: 2
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Jahn Regensburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.700€ belegt. Beim Heimspiel warfen Jahn-Fans Papierkugeln der Choreo auf das Spielfeld, weshalb sich der Anpfiff um etwa eine halbe Minute verzögerte. Darüber hinaus wurden in der Regensburger Fankurve insgesamt 37 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie für rund 4 Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
07.10.20253. Liga
GELDSTRAFE FÜRSSV JAHN REGENSBURG
2.800€
geahndete Vorfälle: 1
Wegen acht abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel bei Viktoria Köln wurde der SSV Jahn Regensburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.800€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.