10.03.20263. Liga

GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846

10.010€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des Abbrennens von 22 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Mannheim mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.010€ belegt. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie für etwa drei Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann hiervon bis zu 3.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
16.10.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846

4.900€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des Abbrennens von insgesamt 14 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Regensburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.900€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.07.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846

10.200€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des Abbrennens von 17 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Hamburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.200€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 3.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
09.01.20263. Liga

GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846

8.050€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des Abbrennens von insgesamt 23 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel bei Viktoria Köln mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.050€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 2.650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
20.02.20263. Liga

GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846

5.950€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des Abbrennens von 17 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Osnabrück mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.950€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 1.950€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.07.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846

600€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen eines abgebrannten Rauchtopfs beim Spiel gegen Münster wurde der SSV Ulm 1846 Fußball mit einer Strafe in Höhe von 600€ belegt. Der Verein kann bis zu 200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.