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FaszinationFankurve dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2026/27. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkommnisse und geahndeten Vorfälle dar!
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des "unsportlichen Verhaltens" eines Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.400€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Ulm war ein VfL-Fan auf die Anzeigetafel geklettert, um dort Banner anzubringen. Der Anstoß verzögerte sich aufgrund der Aktion um etwa 6 Minuten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.03.20263. Liga
GELDSTRAFE FÜRVFL OSNABRÜCK
26.400€
geahndete Vorfälle: 1
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 26.400€ belegt. Beim Heimspiel gegen Viktoria Köln wurden in der Osnabrücker Heimkurve mindestens 20 Rauchtöpfe gezündet und 20 Raketen abgeschossen, weshalb sich der Anpfiff um etwa eine Minute verzögerte. Der Verein kann von den Strafen bis zu 8.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
07.01.20263. Liga
GELDSTRAFE FÜRVFL OSNABRÜCK
41.510€
geahndete Vorfälle: 2
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 41.510€ belegt. Beim Heimspiel gegen Ingolstadt brannten die VfL-Fans in der Heimkurve mindestens 74 pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb sich der Anpfiff der zweiten Hälfte um knapp dreieinhalb Minuten verzögerte. Darüber hinaus wurden beim Auswärtsspiel in Verl insgesamt 15 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 13.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.09.20253. Liga
GELDSTRAFE FÜRVFL OSNABRÜCK
3.150€
geahndete Vorfälle: 1
Wegen neun abgebrannten Bengalos beim Heimspiel gegen Saarbrücken wurde der VfL Osnabrück mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.150€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.050€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.