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FaszinationFankurve dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2026/27. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkommnisse und geahndeten Vorfälle dar!
Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des Abbrennens von 15 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Fürth mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.300€ belegt. Die Partie musste aufgrund dessen für etwa sechs Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.07.20252. Liga
GELDSTRAFE FÜRSV DARMSTADT 98
52.500€
geahndete Vorfälle: 1
Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 52.500€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Ulm brannten die mitgereisten Lilien-Fans 40 Bengalos ab und zündeten drei Kometenrohre mit mindestens jeweils 8 Leuchtkugeln. Die Partie musste deshalb für etwa 2 Minuten unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 17.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
16.02.20262. Liga
GELDSTRAFE FÜRSV DARMSTADT 98
1.200€
geahndete Vorfälle: 1
Wegen zwei abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim DFB-Pokalspiel in Freiburg wurde der SV Darmstadt 98 mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.200€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
17.12.20252. Liga
GELDSTRAFE FÜRSV DARMSTADT 98
19.900€
geahndete Vorfälle: 2
Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.900€ belegt. Beim Auswärtsspiel auf Schalke brannten die mitgereisten Lilien-Fans mindestens 29 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus musste das Pokalspiel in Lübeck etwa 30 Sekunden unterbrochen werden, da Teile des Choreo-Materials (Papierschlangen) auf das Spielfeld gelangten und den Spielbetrieb störten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.