09.02.20262. Liga

GELDSTRAFE FÜRKARLSRUHER SC

79.500€

geahndete Vorfälle: 4

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 79.500€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Mönchengladbach brannten die mitgereisten KSC-Fans mindestens 67 pyrotechnische Gegenstände und eine Rakete ab. Beim Auswärtsspiel in Dresden wurden im Karlsruher Gästeblock insgesamt 50 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus wurden beim Spiel in Düsseldorf 8 pyrotechnische Gegenstände gezündet und beim Heimspiel gegen Darmstadt drei Getränkebecher in den Innenraum geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 26.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.02.20262. Liga

GELDSTRAFE FÜRKARLSRUHER SC

4.500€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.500€ belegt. Beim Heimspiel gegen Schalke wurden aus dem Karlsruher Heimbereich 15 Papierkugeln und zwei Becher in den Innenraum geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
20.03.20262. Liga

GELDSTRAFE FÜRKARLSRUHER SC

11.500€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.500€ belegt. Beim Heimspiel gegen Kaiserslautern wurden in der 11. Minute drei Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. In der Nachspielzeit betraten zehn Karlsruher Anhänger kurzfristig den Innenraum anlässlich einer Schiedsrichterentscheidung, anschließend an den Schlusspfiff begaben sich teils vermummte Karlsruher Anhänger aus der Stehplatzkurve über die Gegengerade in Richtung des Gästebereichs. Dort befanden sich noch einige Hundert Gästefans. An der Sektorentrennung kam es sodann zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern, die von der Polizei aufgelöst wurden. Im Zuge der Auseinandersetzungen wurden vier Kräfte des Ordnungsdiensts verletzt. Der Verein kann hiervon bis zu 3.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.