11.02.20263. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC SAARBRÜCKEN

2.250€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des Abbrennens von 6 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Energie Cottbus mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.250€ belegt. Der Spielbeginn verzögerte sich deshalb um eine Minute und zehn Sekunden. Der Verein kann hiervon bis zu 850€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
22.01.20263. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC SAARBRÜCKEN

1.350€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen drei pyrotechnischen Gegenständen und einem geworfenen Becher bei den Spielen in Mannheim sowie beim Heimspiel gegen Rot-Weiss Essen wurde der 1. FC Saarbrücken mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.350€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.10.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC SAARBRÜCKEN

2.450€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen sieben abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Ulm wurde der 1. FC Saarbrücken mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.450€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.12.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC SAARBRÜCKEN

26.850€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 26.850€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Aachen brannten die mitgereisten FCS-Fans insgesamt 63 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Anstoß verzögerte sich daraufhin um etwa zwei Minuten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.950€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.07.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC SAARBRÜCKEN

1.050€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen drei gezündeten Rauchtöpfen beim Spiel in Dresden wurde der 1. FC Saarbrücken mit einer Strafe in Höhe von 1.050€ belegt. Der Verein kann bis zu 350€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
31.07.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC SAARBRÜCKEN

62.195€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 62.195€ belegt. Beim Relegationsspiel gegen Braunschweig konnten aufgrund von zwei Einlassstürmen zunächst ungefähr 80 und anschließend ca. 30 Saarbrücker Anhänger unkontrolliert in das Stadion gelangen. Hierbei wurden insgesamt fünf Mitarbeiter des Ordnungsdienstes verletzt. Darüber hinaus wurden während des Spiels insgesamt 73 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Rückspiel in Braunschweig brannten die mitgereisten FCS-Fans insgesamt 63 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Anpfiff verzögerte sich aufgrund der Rauchentwicklung um etwa dreieinhalb Minuten. Zudem musste die Partie zwischenzeitlich um etwa zweieinhalb Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 20.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.09.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC SAARBRÜCKEN

1.050€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen drei abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Magdeburg wurde der 1. FC Saarbrücken mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.050€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 350€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.03.20263. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC SAARBRÜCKEN

13.050€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.050€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Schweinfurt wurden im Gästeblock mindestens 26 bengalische Fackeln gezündet und zwei Raketen abgeschossen. Darüber hinaus zündeten die FCS-Fans beim Auswärtsspiel in Ulm mind. 7 pyrotechnische Gegenstände. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.