26.01.20263. Liga

GELDSTRAFE FÜRROT-WEISS ESSEN

27.100€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.100€ belegt. Beim Heimspiel gegen Energie Cottbus hatten RWE-Fans im Umlauf des Stadions sowie im Heimblock insgesamt 6 Bangalos gezündet. Nach dem Spiel wurde dem vierten Schiedsrichter einen Becher an den Kopf geworfen. Darüber hinaus wurden nach dem Spiel diskriminierende Gesänge (u.a. „Hey, was geht ab? Wir schieben Euch alle ab, euch alle“, „Cottbus und Rumänien, ihr Wichser“, „Zick-Zack, Zigeunerpack“ sowie „Cottbus, ihr Zigeuner“) in Richtung der abreisenden Cottbus-Fans gerufen. Der Verein kann von der Strafe bis zu zu 1.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen sowie einen Betrag von bis zu 7.300€ für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden.
04.03.20263. Liga

GELDSTRAFE FÜRROT-WEISS ESSEN

1.400€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen vier gezündeten pyrotechnischen Gegentsänden beim Auswärtsspiel in Aachen wurde Rot-Weiss Essen vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.400€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 450€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.04.20261. Liga

GELDSTRAFE FÜRROT-WEISS ESSEN

40.250€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.250€ belegt. Beim Heimspiel gegen Waldhof Mannheim wurden in der Essener Westkurve insgesamt 80 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Derby gegen den MSV Duisburg wurden darüber hinaus insgesamt 35 Bengalos gezündet. Der Verein kann von den Strafen bis zu 13.350€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.10.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRROT-WEISS ESSEN

11.900€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiß Essen wegen des Abbrennens von zwölf Rauchtöpfen und acht Fontänen sowie 8 Bengalos im weiteren Spielverlauf beim Auswärtsspiel in Mannheim mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.900€ belegt. Der Anpfiff verzögerte sich deshalb um drei Minuten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.950€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
16.09.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRROT-WEISS ESSEN

39.550€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiß Essen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.550€ belegt. Beim Heimspiel gegen den TSV 1860 München wurden in der Essener Heimkurve mindestens 62 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus brannten RWE-Fans beim DFB-Pokalspiel gegen Borussia Dortmund mindestens 51 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 13.150€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
02.12.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRROT-WEISS ESSEN

30.800€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.800€ belegt. Beim Derby in Duisburg brannten die RWE-Fans insgesamt 88 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
12.01.20263. Liga

GELDSTRAFE FÜRROT-WEISS ESSEN

23.100€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen wegen des Abbrennens von mindestens 66 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen den SSV Ulm mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.100€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 7.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.07.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRROT-WEISS ESSEN

5.250€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiß Essen wegen des Abbrennens von insgesamt 12 Rauchtöpfen beim Spiel gegen Dresden mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.250€ belegt. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für etwa eineinhalb Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann hiervon bis zu 1.750€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.