17.06.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRHOLSTEIN KIEL

31.200€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Holstein Kiel wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund zündeten die mitgereisten Holstein-Fans mindestens 20 Rauchtöpfe und zwei Raketen gezündet, weshalb sich der Anstoß um etwa 40 Sekunden verzögerte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.06.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRFORTUNA DÜSSELDORF

34.200€

geahndete Vorfälle: 4

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.200€ belegt. Beim Heimspiel gegen Hertha BSC wurden in der Düsseldorfer Heimkurve insgesamt 21 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Auswärtsspiel in Elversberg zündeten die F95-Fans 10 pyrotechnische Gegenstände, bei den Spielen in Braunschweig und Hannover jeweils 13 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von den Strafen bis zu 11.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.06.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRSV WEHEN WIESBADEN

840€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen zwei gezündeten Rauchtöpfen beim Auswärtsspiel in Ingolstadt wurde der SV Wehen Wiesbaden mit einer Strafe in Höhe von 840€ belegt. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für etwa 25 Sekunden unterbrochen werden. Der Verein kann bis zu 250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
22.04.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRSPVGG FÜRTH

3.600€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen sechs abgebrannten Bengalos beim Spiel in Ulm wurde die SpVgg Fürth mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.600€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
02.07.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜRBAYER 04 LEVERKUSEN

19.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat Bayer Leverkusen wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Werder Bremen stürmten beim 4:0 einige Leverkusener Fans vorzeitig den Platz, weshalb die Partie kurz unterbrochen werden musste. Zudem stürmten nach dem Feststehen der gewonnenen Meisterschaft im Anschluss an den Schlusspfiff mehrere tausend Leverkusener Anhänger auf den Rasen, wobei mindestens vier Bengalische Feuer abgebrannt wurden. Der Werksclub kann von der Strafe bis zu 6.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
21.03.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜREINTRACHT FRANKFURT

26.750€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des Abbrennens von insgesamt 23 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel bei Union Berlin mit einer Geldstrafe in Höhe von 26.750€ belegt. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um zwei Minuten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
31.10.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRFC HANSA ROSTOCK

47.600€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 47.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen Unterhaching wurden in der Rostocker Südtribüne mindestens 50 bengalische Fackeln gezündet, weshalb die Partie für rund 10 Minuten unterbrochen werden musste. Beim Heimspiel gegen Waldhof Mannheim wurden darüber hinaus mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 15.850€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.03.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRWERDER BREMEN

129.800€

geahndete Vorfälle: 4

Das DFB-Sportgericht hat den SV Werder Bremen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in vier Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 129.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund wurden im Bremer Gästeblock mindestens 26 pyrotechnische Gegenstände und eine Rakete gezündet. Die Partie musste für etwa eine Minute unterbrochen werden. Beim Heimspiel gegen Bayer Leverkusen wurden in der Ostkurve zwei Rauchtöpfe abgebrannt. Darüber hinaus wurden bei den DFB-Pokalspielen gegen Darmstadt und in Paderborn 43 bzw. 50 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 42.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
17.06.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRSC FREIBURG

43.750€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SC Freiburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 43.750€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kiel zündeten die mitgereisten SC-Fans mindestens 35 pyrotechnische Gegenstände. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für rund 2 Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 14.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
07.04.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRSC PADERBORN 07

7.800€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen 13 abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel in Elversberg wurde der SC Paderborn mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.800€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.06.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRARMINIA BIELEFELD

17.725€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.725€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Unterhaching zündeten die mitgereisten Arminia-Fans mindestens 10 Rauchtöpfe und schossen sieben Raketen ab, weshalb sich der Anstoß der 2. Halbzeit um etwa drei Minuten verzögerte. Im weiteren Verlauf wurden 16 weitere pyrotechnische Gegenstände und eine Rakete gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
07.04.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRHAMBURGER SV

56.100€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 56.100€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Braunschweig zündeten die mitgereisten HSV-Fans mindestens 66 pyrotechnische Gegenstände und schossen 11 Raketen ab. Der HSV kann hiervon bis zu 18.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.04.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRENERGIE COTTBUS

4.200€

geahndete Vorfälle: 2

Wegen zahlreich und mehrmals geworfener Kassenrollen und einer damit verbundenen Spielunterbrechung beim Spiel in Bielefeld sowie vier geworfenen Becher beim Spiel gegen Dresden wurde der FC Energie Cottbus vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 4.200€ belangt.
22.10.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRTSV 1860 MÜNCHEN

4.200€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen mindestens 12 gezündeter pyrotechnischer Gegenstände beim Auswärtsspiel in Bielefeld wurde der TSV 1860 München mit einer Strafe in Höhe von 4.200€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 1.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.04.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRFC AUGSBURG

2.000€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen zwei abgebrannten Bengalos im Rahmen einer Trauer-Choreo beim Heimspiel gegen Stuttgart wurde der FC Augsburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.04.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRHERTHA BSC

3.000€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen fünf abgebrannten Bengalos beim DFB-Pokalspiel in Köln wurde Hertha BSC mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
11.10.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜRHOLSTEIN KIEL

1.200€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen zwei gezündeter pyrotechnischer Gegenstände beim DFB-Pokalspiel in Aachen wurde Holstein Kiel mit einer Strafe in Höhe von 1.200€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.04.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

290.600€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 290.600€ verurteilt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Hertha BSC wurden in der Kölner Südkurve eine sehr hohe Anzahl an Pyrotechnik gezündet. Nach Angaben des DFB handelte es sich hierbei um "zahlreiche Feuerwerkskörper, die aus mindestens 50 Feuerwerksbatterien über den gesamten Fanblock verteilt abgeschossen wurden, zudem wurden mindestens 20 Bengalische Feuer entzündet", weshalb sich der Anstoß um knapp 30 Sekunden verzögerte. Im weiteren Spielverlauf und nach der Partie zündeten Kölner Zuschauer mindestens 50 weitere Bengalische Feuer. Die Strafe wäre doppelt so hoch ausgefallen, hätte der 1. FC Köln nicht zwei Täter ermittelt, was nach den geltenden Richtlinien zu einer Strafreduzierung um 50 Prozent führt. Wobei das Sportgericht unterstellt, dass Köln die Strafe an die Täter weitergeben wird – und den Verein zudem darauf hingewiesen hat, dass bei weiteren gravierenden Pyro-Vorkommnissen im Kölner Zuschauerblock auch Sanktionen, die über eine Geldstrafe hinausgehen, und gegebenenfalls Auflagen in Erwägung gezogen werden müssten. Der Verein kann von der Strafen bis zu 96.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
30.06.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRPREUSSEN MÜNSTER

19.200€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.200€ belegt. Beim Heimspiel gegen den HSV wurden in der Heimkurve insgesamt 36 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.09.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRHAMBURGER SV

18.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Köln brannten die mitgereisten HSV-Fans mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.