09.12.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

11.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Augsburg brannten die FCH-Fans 11 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
05.08.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

15.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000€ belegt. Vor der Bundesligapartie gegen RB Leipzig am verschütteten Heidenheimer Anhänger im Gästeblock zwei Dosen Buttersäure. Trotz entsprechender Reinigungsversuche des 1. FC Heidenheim war während des Spiels aufgrund der Buttersäure ein unangenehmer Gestank im Gästeblock wahrnehmbar. Der Verein kann bis zu 5.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.06.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

38.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 38.000€ belegt. Beim Relegationsspiel gegen Elversberg wurden in der Heidenheimer Osttribüne insgesamt 13 Bengalos gezündet. Beim Rückspiel in Elversberg brannten die mitgereisten FCH-Fans insgesamt 25 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 12.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.06.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

16.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Stuttgart brannten die mitgereisten FCH-Fans mindestens 10 Bengalos mit Rauchentwicklung ab. Zudem wurden Spiel gegen Kiel in der Heidenheimer Heimkurve sechs bengalische Fackeln gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.