09.07.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRHOLSTEIN KIEL

23.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Holstein Kiel wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 23.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Hamburg brannten die mitgereisten KSV-Fans mind. 15 Blinker, eine Feuerwerksbatterie und sechs Raketen ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.07.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRHOLSTEIN KIEL

65.400€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat Holstein Kiel wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 65.400€ belegt. Beim Heimspiel gegen Düsseldorf zündeten Kieler Fans insgesamt 62 Bengalische Feuer, zwölf Blinker und zehn Rauchtöpfe. Darüber hinaus stürmten nach dem feststehenden Aufstieg tausende KSV-Fans auf den Platz. Die Strafe für den Platzsturm beträgt 15.000€. Der Verein kann von der Strafe bis zu 21.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
11.10.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜRHOLSTEIN KIEL

1.200€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen zwei gezündeter pyrotechnischer Gegenstände beim DFB-Pokalspiel in Aachen wurde Holstein Kiel mit einer Strafe in Höhe von 1.200€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.02.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRHOLSTEIN KIEL

11.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat Holstein Kiel wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen den FC Bayern wurden in der Kieler Heimkurve mindestens 8 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Zudem lief während der Partie ein "Flitzer" über das Spielfeld. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
17.06.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRHOLSTEIN KIEL

31.200€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Holstein Kiel wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund zündeten die mitgereisten Holstein-Fans mindestens 20 Rauchtöpfe und zwei Raketen gezündet, weshalb sich der Anstoß um etwa 40 Sekunden verzögerte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
28.05.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRHOLSTEIN KIEL

151.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat Holstein Kiel wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 151.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Borussia Dortmund zündeten die Holstein-Fans mindestens 99 pyrotechnische Gegenstände. Die Partie musste zu Beginn der zweiten Halbzeit aufgrund der Rauchentwicklung für 7 Minuten unterbrochen werden. Zudem wurden beim Auswärtsspiel in Heidenheim im Gästeblock 10 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 50.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.04.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRHOLSTEIN KIEL

20.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat die KSV Holstein Kiel wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Wolfsburg wurden Ordnungskräfte des VfL Wolfsburg darauf aufmerksam, dass ein Kieler Anhänger entgegen der Stadionordnung „stickerte“ und ordneten an dies zu unterlassen. Als dieser der Anordnung nicht folgte, geleiteten sie den Anhänger Holstein Kiels zum Eingangsbereich und setzten ihn dort fest, um auf die Polizei zum Zwecke der Identitätsfeststellung zu warten. Im Rahmen dieser Situation versammelten sich Personen der Kieler Fanszene um die Personengruppe. Teile der Fanszene versuchten sodann, den Kieler Anhänger gewaltsam zu „befreien“ und gingen auf den Ordnungsdienst los. Dabei wurden drei Ordnungskräfte unter anderem durch Schläge gegen den Kopf verletzt und mussten sich im Nachgang in ärztliche Behandlung, unter anderem in das örtliche Krankenhaus, begeben. Die Identität dreier Täter wurde festgestellt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.04.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRHOLSTEIN KIEL

50.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat die KSV Holstein Kiel wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit Geldstrafen in Höhe von 50.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Augsburg wurden in der Kieler Heimkurve 30 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurde beim Heimspiel gegen das Konstrukt Rasenballsport Leipzig eine Choreo mit der Aufschrift „Totengräber des deutschen Fußballs“ und den Abbildern von Jürgen Klopp, Martin Kind, Dietmar Hopp und Oliver Mintzlaff gezeigt. Dazu wurde ein Banner in Form eines Grabsteins mit der Aufschrift „50+1“ präsentiert. Die verschiedenen Banner wurden ca. zehn Minuten präsentiert. Nach ca. fünf Minuten wurden vier große rote Fadenkreuze über die Abbilder von Jürgen Klopp, Martin Kind, Dietmar Hopp und Oliver Mintzlaff gehalten. Diese wurden nach ca. fünf Minuten wieder entfernt und die Choreographie anschließend wieder abgebaut. Der Verein kann von den Strafen bis zu 16.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.02.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRHOLSTEIN KIEL

26.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Holstein Kiel wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 26.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Union Berlin wurden im Heimbereich mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie für etwas mehr als 2 Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
04.04.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRHOLSTEIN KIEL

3.000€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen drei abgebrannten Bengalos beim Spiel gegen St. Pauli wurde die KSV Holstein Kiel mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.