22.11.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC UNION BERLIN

51.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 51.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli wurden auf der Waldseite mindestens 51 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie in der zweiten Halbzeit für zwei Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 17.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
20.11.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC UNION BERLIN

45.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Greifswald brannten die Union-Fans mindestens 45 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 15.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
26.05.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC UNION BERLIN

173.000€

geahndete Vorfälle: 5

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in fünf Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 173.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund wurden im Gästeblock mindestens 72 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim den Spielen in Mönchengladbach und in Leverkusen wurden insgesamt 10 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Zudem zündeten Union-Fans beim Heimspiel gegen Stuttgart 17 Bengalos und 10 Rauchtöpfe. Beim Auswärtsspiel in Bochum wurden darüber hinaus 64 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von den Strafen bis zu 57.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.03.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC UNION BERLIN

80.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 80.000€ verurteilt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 26.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Beim Heimspiel gegen den VfL Bochum hatte ein Berliner Zuschauers ein Feuerzeug an den Kopf des Bochumer Torwarts geworfen. Dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses hat der 1.FC Union Berlin nicht zugestimmt und sich gegen die Höhe der Sanktion gewendet. Der Verein trägt u.a. vor, dass nicht nachgewiesen sei, dass der Bochumer Torwart durch den Wurf verletzt worden sei. Der Feuerzeugwurf des - bislang unauffälligen - Zuschauers und Vereinsmitglieds sei trotz aller Vorbereitungs- und Sicherheitsmaßnahmen nicht zu verhindern gewesen, den Verein treffe keinerlei Organisationsverschulden. Der Werfer sei umgehend identifiziert, aus dem Stadion entfernt und mit Stadionverbot, Mitgliedsausschluss und Strafanzeige sanktioniert worden. Eine Geldstrafe in Höhe von 80.000,- Euro sei daher unangemessen. Zudem könne diese hohe Strafe vom Werfer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erlangt werden, womit der präventive Ansatz als Leitgedanke einer täterorientierten Sanktionierung nicht beachtet werde. Diesen Ausführungen kann das Sportgericht allerdings nicht folgen. Umstände, die geeignet wären, die beantragte Sanktion zu reduzieren, sind nicht ersichtlich.
17.04.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC UNION BERLIN

20.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des Abbrennens von 20 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen den SC Freiburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 6.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.03.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC UNION BERLIN

131.000€

geahndete Vorfälle: 4

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in vier Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 131.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Stuttgart zündeten die mitgereisten Union-Fans mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände und schossen zwei Raketen ab. Die Partie musste aufgrund dessen für etwa zwei Minuten unterbrochen werden - die Strafe hierfür beträgt 26.250€. Zudem wurden beim DFB-Pokalspiel in Bielefeld im Gästeblock mindestens 55 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt - die Strafe hierfür beträgt 55.000€. Beim Auswärtsspiel in Bremen brannten Union-Fans mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände und schossen eine Rakete ab. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für drei und anschließend nochmal für zwei Minuten unterbrochen werden, die Strafe hierfür beträgt 49.500€. Letztlich wurde Union Berlin für das Abbrennen eines Bengalos beim Spiel gegen Frankfurt mit einer Geldstrafe in Höhe von 250€ belegt - die Strafe reduzierte sich von ursprünglich 1.000€ um 75%, da der Verein den Täter ermitteln konnte. Der Verein kann von den Strafen bis zu 43.330€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
18.02.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC UNION BERLIN

19.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kiel brannten die mitgereisten Union-Fans mindestens 19 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.