25.02.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRKARLSRUHER SC

126.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 126.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Ulm zeigten die mitgereisten KSC-Fans eine Reihe von Pyro-Aktionen, bei denen laut DFB mindestens 50 Rauchfackeln und 30 Raketen sowie 45 bengalische Fackeln zum Einsatz kamen. Zudem drangen annähernd zwei Dutzend KSC-Fans nach dem Tor ihrer Mannschaft in der Nachspielzeit in den Innenraum ein, um mit den Spielern zu feiern. Der Verein kann von der Strafe bis zu 42.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
09.12.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRKARLSRUHER SC

73.320€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 73.320€ belegt. Beim Heimspiel gegen Schalke brannten die KSC-Fans mindestens 107 pyrotechnische Gegenstände ab. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für etwa eine Minute unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 24.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
13.06.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRKARLSRUHER SC

111.600€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 111.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen Köln sollen die KSC-Fans laut DFB mindestens 186 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt haben. Der Verein kann von der Strafe bis zu 37.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
28.04.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRKARLSRUHER SC

63.300€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 63.300€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Augsburg brannten die KSC-Fans insgesamt 43 pyrotechnische Gegenstände ab. Nach Spielende wurden zudem 15 Becher in den Innenraum geworfen, nachdem der FCA-Spieler nach dem Siegtreffer im Elfmeterschießen vor der Karlsruher Kurve jubelte. Dabei betraten auch 40 Personen den Bereich zwischen Zaun und LED-Bande. Diese kehrten nach Anweisungen der KSC-Verantwortlichen rasch in den Fanblock zurück. Darüber hinaus wurden beim Derby in Kaiserslautern mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände gezündet und vier Raketen abgeschossen. Drei Raketen landeten auf dem Spielfeld, weshalb sich der Anpfiff um knapp zwei Minuten verzögerte. Der Verein kann von den Strafen bis zu 21.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.07.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRKARLSRUHER SC

5.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des unsportlichen Verhaltens einer seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Hannover 96 warf ein Karlsruher Zuschauer einen Becher in Richtung des den Platz verlassenden Schiedsrichtergespanns und traf damit den Unparteiischen und einen seiner Assistenten. Da der KSC anschließend den Täter identifizierte, wurde das Strafmaß entsprechend herabgesetzt und wäre andernfalls höher ausgefallen. Der Verein kann bis zu 1.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
04.07.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRKARLSRUHER SC

49.190€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 49.190€ belegt. Beim Auswärtsspiel auf Schalke zündeten Karlsruher Anhänger mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände und schossen acht Feuerwerksraketen ab. Daraufhin unterbrach der Schiedsrichter die Partie. Als das Spiel nach zwei Minuten fortgesetzt werden sollte, warf ein KSC-Anhänger eine weitere blaue Rauchfackel auf das Spielfeld. Dies verzögerte die Fortsetzung um eine weitere Minute. Darüber hinaus brannten KSC-Fans beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli 35 pyrotechnische Gegenstände ab und warfen in der dritten Minute ein Bierglas in den Innenraum. Der Verein kann von der Strafe bis zu 16.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.