01.07.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

2.000€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen vier gezündeter Bengalos beim Spiel in Augsburg wurde der 1. FC Köln mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000€ belegt. Zwei der vier Täter konnten seitens des 1. FC Köln ermittelt werden, wodurch sich die eigentliche Geldstrafe hierfür gemäß Strafzumessungsleitfaden um 50 Prozent reduzierte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 670€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
09.07.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

17.000€

geahndete Vorfälle: 3

Wegen einem beleidigenden Banner, einem Flitzer und vier abgebrannten Bengalos beim Heimspiel gegen Union Berlin wurde der 1. FC Köln mit einer Strafe in Höhe von 17.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 5.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.07.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

27.750€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 27.750€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mainz warfen Kölner Fans vor der Ausführung eines Eckballs mehrere Gegenstände wie Feuerzeuge und Becher in Richtung eines Mainzer Spielers. Zudem brannten die mitgereisten Effzeh-Fans zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens 45 pyrotechnische Gegenstände ab. Da der 1. FC Köln in beiden Fällen jeweils zwei Täter ermittelte, wurde die Strafe für das Werfen von Gegenständen um 25% und für das Zünden von Pyrotechnik um 50% reduziert. Der Verein kann bis zu 9.250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
24.07.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

23.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 23.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen RB Leipzig warfen Kölner Fans eine Glasflasche und mindestens drei weitere Gegenstände in Richtung Leipziger Spieler. Beim Heimspiel gegen Leverkusen am es im Oberrang zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen Kölner und Leverkusener Anhängern. Hierbei wurde ein Gästeordner von einem Faustschlag verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Eine weitere Ordnerin wurde beim Versuch, die Kölner Zuschauer aufzuhalten, leicht an der Hand verletzt. Da der 1. FC Köln anschließend vier Täter ermittelte, wurde die dafür vorgesehene Geldstrafe von mindestens 20.000 Euro auf 12.000 Euro reduziert. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
09.12.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

3.000€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen fünf gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Schalke 04 wurde der 1. FC Köln mit einer Strafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann bis zu 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
31.01.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

1.800€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen drei gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Ulm wurde der 1. FC Köln mit einer Strafe in Höhe von 1.800€ belegt. Der Verein kann bis zu 600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.11.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

3.000€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen fünf gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Braunschweig wurde der 1. FC Köln mit einer Strafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann bis zu 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
20.09.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

32.600€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafen in Höhe von 32.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen den HSV brannten die Effzeh-Fans mindestens 50 Bengalos ab. Zudem lief ein "Flitzer" über das Spielfeld. Beim DFB-Pokalspiel in Sandhausen wurde im Kölner Gästeblock darüber hinaus eine Fackel gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
31.01.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

12.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Magdeburg wurden in der Südkurve mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
07.02.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

6.000€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen zehn gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Münster wurde der 1. FC Köln mit einer Strafe in Höhe von 6.000€ belegt. Der Verein kann bis zu 2.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
18.06.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

5.400€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des Abbrennens von 9 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Hannover mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.400€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 1.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
06.06.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

7.800€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Ulm zündeten die Effzeh-Fans mindestens sechs Rauchtöpfe. Zudem wurden beim Heimspiel gegen Nürnberg fünf pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
26.06.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

91.770€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 91.770€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Hamburg wurden im vom Kölner Gästeanhang insgesamt 151 Bengalos gezündet. Aufgrund der Rauchentwicklung verzögerte sich der Anstoß um etwa vier Minuten. Darüber hinaus wurden beim Heimspiel gegen Schalke 04 in der Kölner Südkurve 46 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Bei den Pyro-Shows konnten insgesamt drei "Täter" ermittelt werden, was sich strafmildernd auswirkte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 30.550€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.06.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

12.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des Abbrennens von insgesamt 20 pyrotechnischen Gegenständen bei den Auswärtsspielen in Nürnberg und Fürth mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 4.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
26.05.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

56.775€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 56.775€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Leverkusen wurden im Gästeblock mindestens 63 pyrotechnische Gegenstände und einen Knallkörper gezündet. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für 10 Minuten unterbrochen werden. Zudem wurden drei Becher in Richtung eines Leverkusener Spielers geworfen. Der Verein kann von den Strafen bis zu 18.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.04.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

25.800€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 25.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kaiserslautern wurden im Kölner Gästeblock mindestens 26 pyrotechnische Gegenstände gezündet. In Braunschweig brannten die mitgereisten Effzeh-Fans insgesamt 14 pyrotechnische Gegenstände ab. Beim Heimspiel gegen Elversberg wurden zudem drei bengalische Fackeln abgebrannt. Der Verein kann von den Strafen bis zu 8.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
12.02.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

111.200€

geahndete Vorfälle: 6

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in sechs Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 111.200€ belegt. Beim Derby in Düsseldorf zündeten die Kölner Fans mindestens 129 pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus wurde aus dem Oberrang ein Böller entzündet, wodurch drei Personen ein Knalltrauma erlitten. Darüber hinaus wurden im Gastbereich die Toilettenanlage zerstört, die Strafe hierfür beträgt 5.000€. Darüber hinaus brannten die mitgereisten Effzeh-Fans beim Auswärtsspiel in Kiel vier bengalische Fackeln ab. Beim Auswärtsspiel in Darmstadt wurden insgesamt 12 pyrotechnische Gegenstände gezündet und mindestens sechs Becher in den Innenraum geworfen, weshalb die Partie für etwa eine Minute unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 37.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.04.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

290.600€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 290.600€ verurteilt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Hertha BSC wurden in der Kölner Südkurve eine sehr hohe Anzahl an Pyrotechnik gezündet. Nach Angaben des DFB handelte es sich hierbei um "zahlreiche Feuerwerkskörper, die aus mindestens 50 Feuerwerksbatterien über den gesamten Fanblock verteilt abgeschossen wurden, zudem wurden mindestens 20 Bengalische Feuer entzündet", weshalb sich der Anstoß um knapp 30 Sekunden verzögerte. Im weiteren Spielverlauf und nach der Partie zündeten Kölner Zuschauer mindestens 50 weitere Bengalische Feuer. Die Strafe wäre doppelt so hoch ausgefallen, hätte der 1. FC Köln nicht zwei Täter ermittelt, was nach den geltenden Richtlinien zu einer Strafreduzierung um 50 Prozent führt. Wobei das Sportgericht unterstellt, dass Köln die Strafe an die Täter weitergeben wird – und den Verein zudem darauf hingewiesen hat, dass bei weiteren gravierenden Pyro-Vorkommnissen im Kölner Zuschauerblock auch Sanktionen, die über eine Geldstrafe hinausgehen, und gegebenenfalls Auflagen in Erwägung gezogen werden müssten. Der Verein kann von der Strafen bis zu 96.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.