25.03.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRBAYERN MÜNCHEN

101.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den FC Bayern München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 101.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund wurden im Münchner Gästeblock mindestens 100 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurde beim Heimspiel gegen den VfB Stuttgart in der Südkurve ein Gedenk-Bengalo gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 33.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
18.06.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRBAYERN MÜNCHEN

11.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den FC Bayern München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Leipzig zündeten die Bayern-Fans fünf Rauchtöpfe und schossen zwei Raketen ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
26.05.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRBAYERN MÜNCHEN

55.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den FC Bayern München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 55.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Leverkusen wurden im Gästeblock etwa 30 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus wurden beim Auswärtsspiel in Augsburg im Rahmen einer Choreografie insgesamt 25 bengalische Fackeln abgebrannt. Der Verein kann von den Strafen bis zu 18.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
11.11.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜRBAYERN MÜNCHEN

150.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den FC Bayern München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Ulm haben die mitgereisten Bayern-Fans eine Vielzahl von Feuerwerksmaterialien gezündet und abgeschossen. So sollen im Gästeblock mindestens 70 pyrotechnische Gegenstände gebrannt haben und zahlreiche Raketen aus mindestens drei bis vier Feuerwerksbatterien abgefeuert worden sein. Der Verein kann von der Strafe bis zu 50.000€ für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.