15.01.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

1.000€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen eines abgebrannten Bengalos beim Spiel in Frankfurt muss der 1. FC Heidenheim eine Strafe in Höhe von 1.000€ zahlen.
17.07.20232. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

7.300€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.300€ belegt. Beim Aufstiegsspiel in Regensburg brannten die mitgereisten FCH-Fans mindestens drei Bengalische Feuer und fünf Rauchtöpfe ab und warfen mindestens fünf Gegenstände in den Innenraum. Der Club kann von der Strafe bis zu 2.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.07.20232. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

5.100€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.100€ belegt. Beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli brannten FCH-Fans mindestens sechs Bengalische Feuer ab und warfen einen auf das Spielfeld. Der Verein kann bis zu 1.700€ für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden.
20.06.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

14.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des Abbrennens von 14 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Stuttgart mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.02.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

40.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Freiburg brannten Heidenheimer Fans mindestens neun pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus entzündeten sie zu Beginn der zweiten Halbzeit zwei Feuerwerksbatterien, aus denen jeweils über 100 Feuerblitze und -kugeln über dem Rasen aufgingen. Die Begegnung musste daraufhin für etwa eine Minute unterbrochen werden. Der FCH kann von der Strafe bis zu 13.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.