Wählen Sie Cookie-Einstellungen oder informieren Sie sich über FF+.
Weiter mit Werbung & Tracking
Weiter ohne Werbung mitFaszination Fankurve Plus
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um unsere Website bereitzustellen, Inhalte zu personalisieren und – mit Ihrer Einwilligung – Werbung auszuspielen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Cookies sind kleine Textdateien auf Ihrem Gerät. Technisch notwendige Cookies sind für den Betrieb erforderlich. Weitere Cookies setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein, z. B. für Werbung und Statistik.
Mit Ihrer Einwilligung können Werbepartner Daten verarbeiten, um Anzeigen auszuspielen und zu messen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit über die Cookie-Einstellungen ändern.
Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Ihren Rechten (Auskunft, Löschung, Widerspruch) finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Mit FF+ nutzen Sie Faszination Fankurve werbefrei. Das Abo ist an Ihr Mein-FF-Konto gekoppelt – melden Sie sich unten an oder informieren Sie sich über die Vorteile.
FaszinationFankurve dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2026/27. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkommnisse und geahndeten Vorfälle dar!
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 4.200€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mannheim brannten die SSV-Fans mindestens 10 pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb die Partie aufgrund der Rauchentwicklung für ungefähr eine Minute unterbrochen werden musste. Der Aufsteiger kann von der Strafe bis zu 1.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
01.02.20243. Liga
GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846
2.450€
geahndete Vorfälle: 1
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fussball wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.450€ belegt. Beim Auswärtsspiel bei Viktoria Köln zeigten die mitgereisten Ulmer Fans mehrere Pyro-Shows, bei denen laut DFB angeblich nur 7 pyrotechnische Gegenstände zum Einsatz kamen. Der SSV Ulm kann von der Strafe bis zu 800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
20.02.20243. Liga
GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846
5.000€
geahndete Vorfälle: 1
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Beim Spiel gegen Freiburg II riefen mehrere Männer aus dem Ulmer Zuschauerbereich einer Frau im Innenraum zweimal einen anstößigen Spruch zu.
17.04.20243. Liga
GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846
1.750€
geahndete Vorfälle: 1
Wegen 5 abgebrannter pyrotechnischer Gegenstände beim Heimspiel gegen Sandhausen wurde der SSV Ulm 1846 mit einer Strafe in Höhe von 1.750€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 550€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.05.20243. Liga
GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846
12.250€
geahndete Vorfälle: 1
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 12.250€ belegt. Beim Heimspiel gegen Jahn Regensburg brannten Ulmer Fans mindestens 31 Bengalische Fackeln und vier Rauchkörper ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.050€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.05.20243. Liga
GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846
1.000€
geahndete Vorfälle: 1
Wegen eines Flitzers beim Heimspiel gegen Preußen Münster wurde der SSV Ulm 1846 Fußball vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 1.000€ belegt. Hiervon kann der Verein bis zu 300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
24.11.20233. Liga
GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846
5.600€
geahndete Vorfälle: 1
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 5.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen 1860 München brannten die SSV-Fans mindestens 16 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Aufsteiger kann von der Strafe bis zu 1.850€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.