04.07.20233. Liga

GELDSTRAFE FÜRVFL OSNABRÜCK

28.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 28.000€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel bei Viktoria Köln zündeten die Osnabrücker Fans mindestens 80 Rauchtöpfe. Der VfL kann bis zu 9.300€ für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.07.20233. Liga

GELDSTRAFE FÜRVFL OSNABRÜCK

9.900€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.900€ verurteilt. Beim Heimspiel gegen Dortmund II am letzten Spieltag brannten Osnabrücker Fans mindestens acht Bengalischer Feuer ab. Zudem stürmten etliche Osnabrücker Zuschauer nach dem Tor zum 2:1 für Osnabrück auf den Rasen und entwendeten dem Torschützen das Trikot. Das Spiel konnte nach einer kurzen Unterbrechung fortgesetzt werden. Im Anschluss an den Abpfiff stürmten mit dem feststehenden Aufstieg erneut tausende Osnabrücker Fans auf das Spielfeld und entzündeten dort mindestens zwei Bengalische Feuer und einen Rauchkörper. Der VfL kann bis zu 3.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.01.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRVFL OSNABRÜCK

24.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 24.000€ belegt. Osnabrücker Fans brannten beim Spiel in Braunschweig mindestens 31 Bengalische Feuer und mindestens sechs Blinker sowie beim Auswärtsspiel in Nürnberg mindestens drei Blinker ab. Der VfL kann von der Strafe bis zu 8.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
16.01.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRVFL OSNABRÜCK

3.800€

geahndete Vorfälle: 2

Wegen einer gezündeten Rakete in Düsseldorf und drei abgebrannten Bengalos beim Heimspiel gegen Wiesbaden muss der VfL Osnabrück eine Strafe in Höhe von 3.800€ zahlen. Der VfL kann hiervon bis zu 1.250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
21.09.20232. Liga

GELDSTRAFE FÜRVFL OSNABRÜCK

4.800€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen 8 gezündeter Fackeln beim DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Köln muss der VfL Osnabrück eine Strafe in Höhe von 4.800€ zahlen. Der VfL kann bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
18.12.20232. Liga

GELDSTRAFE FÜRVFL OSNABRÜCK

7.800€

geahndete Vorfälle: 1

Der VfL Osnabrück muss wegen des Abbrennens von 13 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen den Hamburger SV eine Strafe in Höhe von 7.800€ an den DFB zahlen. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon bis zu 2.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.
25.03.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRVFL OSNABRÜCK

15.000€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Bei den Spielen in Nürnberg, gegen Rostock und in Elversberg warfen Osnabrücker Fans diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen, um gegen den Investoreneinstieg in der DFL zu protestieren. Die Partien mussten für drei, acht und vier Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden. Der VfL hat bereits angekündigt, Einspruch gegen die Strafe einzulegen. Der DFB hat Mitte Juli bekannt gegeben, die Strafen um insgesamt 5.000€ reduzieren. Die Verwendung für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen reduziert sich dementsprechend auf insgesamt 4.600€.
22.04.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRVFL OSNABRÜCK

8.900€

geahndete Vorfälle: 2

Wegen 14 abgebrannter Bengalos und einem geworfenen Tennisball beim Spiel gegen Hannover 96 wurde der VfL Osnabrück mit einer Strafe in Höhe von 8.900€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.06.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRVFL OSNABRÜCK

9.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des Abbrennens von mindestens 15 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in St. Pauli mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
18.06.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRVFL OSNABRÜCK

600€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen einem abgebrannten Bengalo beim Spiel gegen Düsseldorf wurde der VfL Osnabrück mit einer Strafe in Höhe von 600€ belegt. Davon kann der Verein bis zu 200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
11.06.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRVFL OSNABRÜCK

5.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Beim Spiel gegen Karlsruhe warfen Osnabrücker Fans diverse Gegenstände, insbesondere Schokotaler, auf den Rasen, um gegen den Investoreneinstieg in der DFL zu protestieren. Die Partie musste für drei Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden.
26.04.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRVFL OSNABRÜCK

18.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 18.000€ belangt. Beim Auswärtsspiel in Berlin brannten die mitgereisten Osnabrücker im Rahmen einer Choreo mindestens 40 Bengalos ab. Der Verein kann bis zu 6.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.06.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRVFL OSNABRÜCK

18.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des Abbrennens von mindestens 30 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Hamburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.