26.06.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜRSV DARMSTADT 98

250€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen eines geworfenen Bechers beim Spiel gegen Bayern München wurde der SV Darmstadt 98 mit einer Strafe in Höhe von 250€ belegt. Da der Verein den Becherwerfer ermitteln konnte, reduzierte sich die ursprüngliche Strafe von 1.000€ um 75%. Der Verein kann von der Strafe bis zu 80 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.10.20231. Liga

GELDSTRAFE FÜRSV DARMSTADT 98

30.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000€ belegt, wovon die Lilien bis zu 10.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können. Beim Derby in Frankfurt brannten die mitgereisten SVD-Fans mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände ab.
04.07.20232. Liga

GELDSTRAFE FÜRSV DARMSTADT 98

32.200€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 32.200€ belegt. Beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli brannten Darmstädter Fans mindestens zehn Blinker und zwei Rauchtöpfe sowie im weiteren Verlauf 11 Bengalos und einen Rauchtopf ab. Beim Heimspiel gegen Magdeburg wurden hingegen sieben Bengalische Fackeln im Block und beim Platzsturm nach dem Aufstieg sechs weitere Bengalos abgebrannt. Die Lilien können von der Strafe bis zu 10.800€ für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle beziehungsweise gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
07.05.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜRSV DARMSTADT 98

109.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 109.000€ belegt. Beim Derby gegen Eintracht Frankfurt brannten die Lilien-Fans insgesamt 99 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus warfen Darmstädter Fans beim Heimspiel gegen Wolfsburg im Rahmen der DFL-Proteste mehrere Gegenstände, insbesondere Schokomünzen, auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für etwa 40 Sekunden unterbrochen werden - die Strafe hierfür beträgt 10.000€. Der Verein kann von der Strafe bis zu 36.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen (darunter insbesondere 3.300€ für Fan-Dialoge) verwenden.
14.05.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜRSV DARMSTADT 98

25.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000€ belegt. Beim Spiel gegen Stuttgart warfen Darmstädter Fans im Rahmen der DFL-Proteste diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle und Flummis, auf den Rasen, was für Spielunterbrechungen von vier und vierzehn Minuten sorgte. Darüber hinaus überschüttete ein Darmstädter Zuschauer dem vierten Offiziellen nach Schlusspfiff eine Flüssigkeit über den Kopf und in den Nacken. Der Täter konnte vom Verein ermittelt und mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt werden, was zu einer erheblichen Strafminderung führte. Die Strafe hierfür beträgt 5.000€ - ohne Täteridentifizieren würde diese bei 20.000€ betragen. Der Verein kann von der Strafe insgesamt bis zu 8.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen ( davon bis zu 6.600€ insbesondere für Fan-Dialoge) verwenden.
25.03.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜRSV DARMSTADT 98

1.500€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen eines Flitzers beim Heimspiel gegen Dortmund wurde der SV Darmstadt 98 mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500€ belegt. Hiervon kann der Verein bis zu 500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.02.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜRSV DARMSTADT 98

43.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 43.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Stuttgart brannten die mitgereisten Lilien-Fans insgesamt 43 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 14.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.