04.05.20222. Liga

GELDSTRAFE FÜRDYNAMO DRESDEN

8.250€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen zu einer Strafe in Höhe von 8.250€ verurteilt. Beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli wurden im K-Block vor und während des Spiels mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem betrat ein "Flitzer" das Spielfeld. Das DFB-Sportgericht gewährte der SGD einen Corona-Rabatt in Höhe von 25 Prozent - ursprünglich hätte die Strafe 11.000€ betragen.
29.04.20222. Liga

GELDSTRAFE FÜRDYNAMO DRESDEN

9.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat die SG Dynamo Dresden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Kiel brannten die mitgereisten Dynamo-Fans mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände ab. Der DFB gewährte dem Verein einen "Corona-Rabatt" in Höhe von 25% - ursprünglich hätte die Strafe 12.000€ betragen.
18.10.20212. Liga

GELDSTRAFE FÜRDYNAMO DRESDEN

1.500€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500€ belegt. Beim Heimspiel gegen Hannover 96 wurden insgesamt vier Becher in den Innenraum geworfen. Ein Becherwerfer konnte vom Verein ermittelt werden, weshalb die Strafe von ursprünglich 2.000€ um 25% auf 1.500€ reduziert wurde.
09.02.20222. Liga

GELDSTRAFE FÜRDYNAMO DRESDEN

60.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat die SG Dynamo Dresden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 60.000€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel auf Schalke kam es im Gästeblock zu Auseinandersetzungen mit dem Ordnungsdienst, wodurch einige Ordner zum teils schwer verletzt wurden. Aufgrund der Corona-Pandemie hat der DFB einen Nachlass in Höhe von 20.000€ gewährt - das DFB-Sportgericht behält sich allerdings vor, im Wiederholungsfall weitergehende Sanktionen zu beantragen. Von der Strafe darf die SGD zudem 18.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen.