07.12.20212. Liga
GELDSTRAFE FÜRFC HANSA ROSTOCK
42.300€
geahndete Vorfälle: 6
Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in sechs Fällen, zwei davon in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, mit drei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 42.300 Euro belegt. Beim Heimspiel gegen den FC Schalke 04 wurden im Heimbereich mindestens 3 Rauchtöpfe gezündet und ein Feuerzeug auf das Spielfeld geworfen. Darüber hinaus verließ ab der 80. Minute eine Gruppe von etwa 150 Rostocker Anhängern die Südtribüne und suchte nach Polizeiangaben gezielt die Auseinandersetzung mit der Polizei, die sich hinter der Tribüne positioniert hatte. Beim Auswärtsspiel in Kiel versammelten sich etwa 30 Rostocker Anhänger hinter ihrem Block und stürmten anschließend in den benachbarten Sitzplatzblock. Dabei wurden drei Ordner verletzt und es kam zu Sachbeschädigungen. Zudem überstieg in der 90. Minute ein Rostocker Anhänger den Zaun zum Stadioninnenraum und öffnete das Innenraumtor. Dadurch gelangten etwa fünf bis acht Rostocker Anhänger in den Innenraum hinter die Banden. Zudem zeigten Hansa-Fans beim Heimspiel gegen Sandhausen ein grob beleidigendes, herabwürdigendes und menschenverachtendes Banner mit der Aufschrift "Einer weniger, ACAB!!!". Dieses stellte den Zusammenhang mit dem Tod eines kurze Zeit vorher in Mecklenburg-Vorpommern verstorbenen jungen Polizisten aus Hamburg her. Ursprünglich war der FC Hansa für das Fehlverhalten der Fans für Strafen in einer Gesamthöhe von 97.300 Euro verurteilt worden - der DFB reduzierte die Strafe nach dem Einspruch des Vereins aufgrund der Corona-Pandemie um 25 Prozent. Darüber hinaus wurde die Strafe für die Auseinandersetzungen mit der Polizei beim Schalke-Spiel nicht mehr berücksichtigt, da sich diese größtenteils außerhalb des Stadions zugetragen haben. Von der ursprünglichen Strafe in Höhe von 97.300 könnte der Verein 32.000€ für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden. In diesem Zusammenhang teilte das DFB-Sportgericht dem Verein mit, dass er aufgrund der gehäuften Vorfälle in der Vergangenheit die Maßnahmen intensivieren sollte, um die Sicherheit des Spielbetriebs zu gewährleisten.