06.03.20171. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

34.000€

geahndete Vorfälle: 4

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 4 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 34.000 € verurteilt. Davon kann der Verein 12.000 für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Damit bestraft der Verband das teilweise massive Abbrennen von Pyrotechnik gegen Freiburg sowie beim Derby in Mönchengladbach. Außerdem wurden in Frankfurt Bierbecher in andere Zuschauerblöcke geworfen und in Hoffenheim beleidigende Gesänge angestimmt.
30.06.20171. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

45.000€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen unsportlichen Verhaltens der Fans in 3 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 € verurteilt. Bis zu 11.500 € kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Außerdem muss der Effzeh eine Geldauflage von 10.000 € an die Sepp-Herberger-Stiftung des DFB zahlen. Damit bestraft der Verband Beleidigungen ggü. Dietmar Hopp, das Zünden von Pyrotechnik in Leverkusen sowie ein Platzsturm beim Spiel gegen Mainz.