20.07.20152. Liga

GELDSTRAFE FÜRTSV 1860 MÜNCHEN

40.000€

geahndete Vorfälle: 4

Das Sportgericht des DFB hat den TSV 1860 München nach dem Fehlverhalten seiner Fans in 4 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 € sowie einem Zuschauerteilausschluss auf Bewährung verurteilt. Fallen die Münchener Löwen wiederholt negativ auf, darf 1860 für ein Heimspiel nur 12.000 Tickets verkaufen. Außerdem müssen die Blöcke 130 und 131 auf der Nordtribüne geschlossen bleiben. Von der Strafe darf der Verein bis zu 30.000 € für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Bei den Spielen in Karlsruhe, Darmstadt, Ingolstadt und Kiel (Relegation) wurde jeweils massiv Pyrotechnik abgebrannt und zum Teil in den Innenraum geworfen.
30.09.20152. Liga

GELDSTRAFE FÜRTSV 1860 MÜNCHEN

6.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 2 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 € verurteilt. Bei den Partien in Heidenheim und Nürnberg wurde im Gästeblock jeweils Pyrotechnik gezündet.
04.02.20162. Liga

GELDSTRAFE FÜRTSV 1860 MÜNCHEN

5.000€

geahndete Vorfälle: 1

Für das Abbrennen von Pyrotechnik beim DFB-Pokalspiel in Mainz muss der TSV 1860 München eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 € zahlen.
20.06.20162. Liga

GELDSTRAFE FÜRTSV 1860 MÜNCHEN

15.000€

geahndete Vorfälle: 1

Für das massive und wiederholte Abbrennen von Pyrotechnik beim FSV Frankfurt muss der TSV 1860 München eine Strafe in Höhe von 15.000 € zahlen.