15.07.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRHANNOVER 96

180.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 180.000€ belegt. Beim Niedersachsenderby in Braunschweig entfernten 96-Fans zahlreiche Sitzschalen sowie vier Trenngitter zwischen den beiden Gästeblöcken und warfen diese in den Innenraum. Darüber hinaus wurden im Verlauf des Derbys mehr als 130 pyrotechnische Gegenstände wie Raketen, Böller, Bengalische Feuer, Rauchtöpfe und Blinker. Einer der Rauchtöpfe wurde Richtung eines Ordners geworfen, teilweise wurden auch Raketen in Richtung der heimischen Zuschauerblöcke geschossen, wobei auch Zuschauer getroffen wurden. Zu Beginn der zweiten Halbzeit musste die Begegnung für drei Minuten unterbrochen werden, als Hannoveraner und Braunschweiger Anhänger gleichzeitig Pyrotechnik abbrannten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 60.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
20.06.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRVFL WOLFSBURG

12.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Wolfsburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Heidenheim wurden in der Wolfsburger Heimkurve mindestens 7 Bengalos gezündet. Zudem musste die Partie in der zweiten Spielminute für ca. 45 Sekunden unterbrochen werden, da zahlreiche Konfetti-Lametta-Schlangen vom Spielfeld geräumt werden mussten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.04.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

25.800€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 25.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kaiserslautern wurden im Kölner Gästeblock mindestens 26 pyrotechnische Gegenstände gezündet. In Braunschweig brannten die mitgereisten Effzeh-Fans insgesamt 14 pyrotechnische Gegenstände ab. Beim Heimspiel gegen Elversberg wurden zudem drei bengalische Fackeln abgebrannt. Der Verein kann von den Strafen bis zu 8.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
02.12.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRPREUSSEN MÜNSTER

14.400€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.400€ belegt. Beim Pokalspiel gegen Stuttgart wurden in der Heimkurve mindestens 24 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.11.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC NÜRNBERG

15.600€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Nürnberg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen Magdeburg wurden in der Nordkurve mindestens 26 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.04.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRHERTHA BSC

3.000€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen fünf abgebrannten Bengalos beim DFB-Pokalspiel in Köln wurde Hertha BSC mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.09.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜREINTRACHT BRAUNSCHWEIG

12.600€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Braunschweig wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.600€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Berlin wurde im Gästeblock eine bengalische Fackel gezündet. Darüber hinaus kam es nach Spielende zu einer gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Braunschweiger Anhängern und der Polizei. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.
18.03.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRBAYER 04 LEVERKUSEN

13.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Bayer Leverkusen wegen des Abbrennens von 13 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Bremen mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
09.12.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRKARLSRUHER SC

73.320€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 73.320€ belegt. Beim Heimspiel gegen Schalke brannten die KSC-Fans mindestens 107 pyrotechnische Gegenstände ab. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für etwa eine Minute unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 24.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.06.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRSC PADERBORN 07

22.800€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SC Paderborn wegen des Abbrennens von insgesamt 38 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Karlsruhe mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.800€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 7.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
24.01.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRSV DARMSTADT 98

12.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel auf Schalke wurden im Gästeblock mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
21.11.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRSC VERL

3.150€

geahndete Vorfälle: 1

Der SC Verl wurde mit einer Strafe in Höhe von 3.150€ belegt, da die Fans beim Spiel gegen Sandhausen 9 pyrotechnische Gegenstände zündeten. Der Verein kann hiervon bis zu 1.050€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
12.09.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRHERTHA BSC

8.250€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Hertha BSC wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.250€ belegt. Beim Auswärtsspiel beim HSV haben die mitgereisten HSV-Fans mindestens 11 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Anpfiff verzögerte sich aufgrund der Rauchentwicklung um etwa eine Minute. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.750€ für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
13.09.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRHANNOVER 96

600€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen eines detonierten Böllers beim Heimspiel gegen Regensburg wurde Hannover 96 mit einer Strafe in Höhe von 600€ belegt. Der Verein kann hiervon 200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.07.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KAISERSLAUTERN

24.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 24.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kiel brannten die mitgereisten FCK-Fans mind. drei Rauchtöpfe ab. Darüber hinaus wurden beim Heimspiel gegen Magdeburg in der Westkurve mindestens 25 Rauchtöpfe und 12 Bengalos gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
12.12.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRALEMANNIA AACHEN

3.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Alemannia Aachen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Waldhof Mannheim In der 90. Spielminute gelangten ungefähr 20 Aachener Anhänger über einen Pufferbereich auf der Tribüne zu einem Zaun an der Grenze zum Sitzplatzbereich der Mannheimer Anhänger. Es kam zu einer kurzen Auseinandersetzung an diesem Zaun. Bevor die Polizei vor Ort war, hatten die Aachener Anhänger den Bereich wieder verlassen. Der Schiedsrichter verzögerte den Wiederanpfiff um 30 Sekunden. Der Verein kann bis zu 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
21.03.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRTSV 1860 MÜNCHEN

21.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel bei Viktoria Köln brannten die mitgereisten Löwen-Fans mindestens 40 pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb sich der Anpfiff um etwa zweieinhalb Minuten verzögerte. Im weiteren Verlauf wurden im Gästeblock neun Rauchtöpfe gezündet - obwohl der DFB später 78 Rauchtöpfe zählte, bleibt es bei der Strafe für die ursprünglich 49 gezählten pyrotechnischen Gegenstände. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.11.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRHAMBURGER SV

69.600€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 69.600€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Meppen brannten die HSV-Fans mindestens 30 Rauchtöpfe ab und entzündeten mind. vier Feuerwerksbatterien. Der Anstoß verzögerte sich um etwa eine Minute. Der Verein kann von der Strafe bis zu 23.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
17.06.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRFORTUNA DÜSSELDORF

7.800€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des Abbrennens von 13 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Kaiserslautern mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.800€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 2.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
20.12.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC SAARBRÜCKEN

4.550€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.550€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dresden wurden im Gästeblock mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.450€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.