04.06.20241. Liga
GELDSTRAFE FÜREINTRACHT FRANKFURT
250.000€
geahndete Vorfälle: 1
Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 250.000€ belegt. Vor dem Heimspiel gegen Stuttgart kam es hinter der Nordwestkurve zu massiven und langanhaltenden Ausschreitungen zwischen Frankfurter Anhängern und den Polizei- bzw. Ordnungskräften. Ausgelöst wurden die Vorfälle am Zugang zu Block 40, wo sich immer wieder kleinere Gruppen von Frankfurter Zuschauern durch Wegstoßen der Ordnungskräfte unerlaubt Zutritt verschafft hatten. Bei den nachfolgenden körperlichen Auseinandersetzungen bewarfen Frankfurter Anhänger die herbeigerufenen Polizisten teilweise mit Bau- und Trenngittern und nutzten Gegenstände auch als Schlagwerkzeuge. Bei den Auseinandersetzungen wurden mehr als 50 Polizeibeamte, vier Rettungsdienstmitarbeiter, etwa 60 Ordner und mindestens 150 SGE-Fans verletzt. Dass Eintracht Frankfurt im Nachgang der Geschehnisse mittlerweile eine Vielzahl an Tätern identifiziert, dem Sportgericht benannt und gegen 45 Personen Stadionverbotsverfahren eingeleitet und überwiegend bereits abgeschlossen hat, wirkte sich strafmildernd aus. Der Kontrollausschuss des DFB hatte zuvor beim DFB-Sportgericht eine Strafe in Höhe von 500.000 Euro für die Vorkommnisse beantragt. Die SGE kann von der Strafe bis zu 83.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.