09.03.20261. Liga

GELDSTRAFE FÜRBORUSSIA MÖNCHENGLADBACH

22.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Mönchengladbach wegen des Abbrennens von 22 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Mainz mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 7.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
24.03.20263. Liga

GELDSTRAFE FÜRFC HANSA ROSTOCK

6.400€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.400€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Hannover beim TSV Havelse wurden im Rostocker Gästeblock mindestens 14 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Auswärtsspiel in München bestiegen einige wenige Rostocker Anhänger kurzzeitig das Dach eines Toilettenhäuschens sowie angrenzende Aufbauten im Gästebereich, um zwei Banner zu befestigen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.10.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRFC HANSA ROSTOCK

3.150€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen neun abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Osnabrück wurde der FC Hansa Rostock mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.150€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.050€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
09.02.20262. Liga

GELDSTRAFE FÜRKARLSRUHER SC

79.500€

geahndete Vorfälle: 4

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 79.500€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Mönchengladbach brannten die mitgereisten KSC-Fans mindestens 67 pyrotechnische Gegenstände und eine Rakete ab. Beim Auswärtsspiel in Dresden wurden im Karlsruher Gästeblock insgesamt 50 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus wurden beim Spiel in Düsseldorf 8 pyrotechnische Gegenstände gezündet und beim Heimspiel gegen Darmstadt drei Getränkebecher in den Innenraum geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 26.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
01.08.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRTSV 1860 MÜNCHEN

3.850€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen elf gezündeten Rauchtöpfen beim Auswärtsspiel in Mannheim wurde der TSV 1860 München mit einer Strafe in Höhe von 3.850€ belegt. Der Verein kann bis zu 1.250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.12.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRARMINIA BIELEFELD

13.500€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.500€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Darmstadt brannten die mitgereisten Arminia-Fans 10 Strobos und schossen 5 Raketen ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
16.02.20262. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC NÜRNBERG

33.750€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Nürnberg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 33.750€ belegt. Beim Derby gegen die SpVgg Fürth wurden in der Nürnberger Nordkurve insgesamt 75 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Da der Verein eine beteiligte Person ermitteln konnte, reduziert sich die Strafe von ursprünglich 45.000€ um 25%. Der Verein kann von der Strafe bis zu 11.250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
24.07.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRHAMBURGER SV

96.600€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 96.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen Köln wurden in der Hamburger Nordtribüne insgesamt 53 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus wurden beim Heimspiel gegen Ulm mindestens 52 und beim späteren Platzsturm sechs pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Platzsturm wird vom DFB mit einer Strafe in Höhe von 30.000€ belangt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 32.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.03.20262. Liga

GELDSTRAFE FÜRPREUSSEN MÜNSTER

8.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Braunschweig verschafften sich zwei BTSV-Fans über den Baustellenbereich des Stadions Zutritt zum Stadiongelände und versuchten dort die Zaunfahne der Münsteraner Ultraszene zu entwenden. In der Folge stiegen circa 10 Anhänger Preußen Münsters über den Zaun des Fanblocks in den Innenraum. Dies veranlasste circa 15 Personen im Gästefanblock Braunschweigs durch ein durch den Fahnenwächter geöffnetes Tor auf eine Treppenplattform im Innenraum einzudringen. Das Spiel wurde dadurch um circa vier Minuten verzögert. Die Münsteraner Anhänger kehrten ohne Widerstand in ihren Block zurück, nachdem die beiden Personen, die über die Baustelle eindrangen, geflohen waren. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.01.20261. Liga

GELDSTRAFE FÜRSC FREIBURG

31.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den SC Freiburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Leverkusen brannten die mitgereisten SC-Fans mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus wurde beim Heimspiel gegen Hoffenheim ein Becher aus dem Heimbereich auf das Spielfeld geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
24.10.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRWERDER BREMEN

106.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den SV Werder Bremen wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 106.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Bielefeld brannten die mitgereisten Werder-Fans mindestens 83 pyrotechnische Gegenstände und eine Rakete ab. Darüber hinaus wurden beim Auswärtsspiel in Frankfurt mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 35.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
05.12.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

41.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 41.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Freiburg brannten die Effzeh-Fans in Summe mindestens 37 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Anstoß verzögerte sich aufgrund der Pyro um etwas mehr als eineinhalb Minuten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 13.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.07.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRHERTHA BSC

5.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Hertha BSC wegen mehreren geworfenen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Hannover mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Die Partie musste aufgrund dessen für rund 30 Sekunden unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.10.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRFORTUNA DÜSSELDORF

29.100€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 29.100€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Bielefeld brannten die mitgereisten F95-Fans mindestens 37 pyrotechnische Gegenstände und drei Raketen ab. Darüber hinaus wurden beim Auswärtsspiel in Paderborn drei sowie beim Heimspiel gegen Hannover ein pyrotechnischer Gegenstand gezündet.
25.03.20263. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC SAARBRÜCKEN

13.050€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.050€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Schweinfurt wurden im Gästeblock mindestens 26 bengalische Fackeln gezündet und zwei Raketen abgeschossen. Darüber hinaus zündeten die FCS-Fans beim Auswärtsspiel in Ulm mind. 7 pyrotechnische Gegenstände. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
17.10.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRPREUSSEN MÜNSTER

4.925€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 4.925€ belegt. Beim Heimspiel gegen Paderborn wurden in der Preußen-Kurve acht pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus warf ein Preußen-Fan einen Becher in Richtung Spielfeld geworfen. Die Person konnte identifiziert werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.07.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRSC PADERBORN 07

11.100€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den SC Paderborn wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.100€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Hannover brannten die Paderborn-Fans mindestens 14 pyrotechnische Gegenstände ab und schossen eine Rakete über das Spielfeld. Darüber hinaus wurden beim Auswärtsspiel auf Schalke zwei pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
05.01.20263. Liga

GELDSTRAFE FÜRENERGIE COTTBUS

7.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Energie Cottbus wegen des Abbrennens von insgesamt 20 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Rostock mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 2.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
26.02.20261. Liga

GELDSTRAFE FÜREINTRACHT FRANKFURT

440.250€

geahndete Vorfälle: 11

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in 11 Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 440.250€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Köln brannten Frankfurter Fans 94 Bengalische Feuer, sieben Raketen und sechs Böller ab, weshalb die Partie für zwei Minuten unterbrochen werden musste. Vor dem Spiel wurden im Gästeblock ein diskriminierender Sprechgesang angestimmt. Darüber hinaus entwickelte sich nach dem Spiel ein größeres Feuer, da Choreomaterial verbrannt wurde. Beim Auswärtsspiel in Dortmund zündeten die mitgereisten SGE-Fans mindestens 100 pyrotechnische Gegenstände und warfen n der Nachspielzeit zwei Papierkugeln in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten. Beim Auswärtsspiel in Hamburg entzündeten Frankfurter Fans mindestens 27 pyrotechnische Gegenstände und schossen zwölf Raketen ab. Beim Auswärtsspiel in Freiburg wurden 46 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, beim Auswärtsspiel in Leverkusen mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände und eine Rakete, weshalb die Partie für etwa zwei Minuten unterbrochen werden musste. Zudem warfen Eintracht-Fans beim Heimspiel gegen Union Berlin zusammengeknülltes Choreomaterial auf das Spielfeld, weshalb die Partie ebenfalls für zwei Minuten unterbrochen wurde. Ferner wurden bei den Spielen in Heidenheim acht Rauchtöpfe sowie in Mönchengladbach ein Blinker gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 146.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
26.01.20263. Liga

GELDSTRAFE FÜRROT-WEISS ESSEN

27.100€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.100€ belegt. Beim Heimspiel gegen Energie Cottbus hatten RWE-Fans im Umlauf des Stadions sowie im Heimblock insgesamt 6 Bangalos gezündet. Nach dem Spiel wurde dem vierten Schiedsrichter einen Becher an den Kopf geworfen. Darüber hinaus wurden nach dem Spiel diskriminierende Gesänge (u.a. „Hey, was geht ab? Wir schieben Euch alle ab, euch alle“, „Cottbus und Rumänien, ihr Wichser“, „Zick-Zack, Zigeunerpack“ sowie „Cottbus, ihr Zigeuner“) in Richtung der abreisenden Cottbus-Fans gerufen. Der Verein kann von der Strafe bis zu zu 1.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen sowie einen Betrag von bis zu 7.300€ für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden.