DFB-Strafen

2.541.740€
Gesamtschaden

FaszinationFankurve dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2026/27. Diese Tabelle
dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkommnisse und
geahndeten Vorfälle dar!

1.725.340€
Gesamtschaden abzgl. Maßnahmen
26.01.20232. Liga

GELDSTRAFE FÜRHANNOVER 96

86.280€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 86.280€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Kiel haben die mitgereisten 96-Fans zu Beginn der Partie 79 pyrotechnische Gegenstände gezündet, weshalb sich der Anstoß der Partie um ca. 35 Sekunde verzögerte. Im weiteren Verlauf wurden im Gästeblock darüber hinaus 49 weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 28.760€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
05.07.20222. Liga

GELDSTRAFE FÜRHANNOVER 96

67.200€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen des "unsportlichen" Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 67.200€ verurteilt. Beim Heimspiel gegen den Karlsruher SC zeigte die 96-Fanszene zwei Pyro-Shows, bei denen laut DFB mindestens 112 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 22.400€ für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden.
23.02.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRHANNOVER 96

60.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel auf St. Pauli kam es im Gästeblock von Hannover 96 zu einem Polizeieinsatz, durch welchen sich eine minutenlange Auseinandersetzung zwischen Hannoveraner Zuschauern und der Polizei entwickelte und eine minutenlange Spielunterbrechung zu Folge hatte. Laut DFB konnte die Situation erst "durch das Einschreiten von weiteren Polizeikräften und einem erheblichen Einsatz von etwa Pfefferspray" beruhigt werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 20.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.