DFB-Strafen

3.580.505€
Gesamtschaden

FaszinationFankurve dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2026/27. Diese Tabelle
dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkommnisse und
geahndeten Vorfälle dar!

2.582.885€
Gesamtschaden abzgl. Maßnahmen
28.07.20231. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

37.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 37.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Bremen brannten Kölner Fans mindestens 34 Bengalische Feuer, Blinker und Rauchbomben ab. Der Effzeh kann von der Strafe bis zu 12.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
26.03.20261. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

27.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Mainz wurden in der Kölner Südkurve mind. 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Auswärtsspiel in Heidenheim brannten die mitgereisten Effzeh-Fans mind. sieben Bengalos ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
18.07.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

20.250€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.250€ belegt. Beim Derby gegen Fortuna Düsseldorf zeigte die Kölner Südkurve eine Choreografie, bei der die Comic Figur Joker ein Messer an die Kehle der menschlich dargestellten Göttin Fortuna hielt. Währenddessen wurde ein hämisches Lachen über die Stadionlautsprecher abgespielt. Die Geldstrafe hierfür beträgt 15.000€. Während der Partie wurden in der Kölner Heimkurve insgesamt 15 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und eine Leuchtkugel abgeschossen. Darüber hinaus warf ein FC-Fan ein von Düsseldorf-Fans in den Heimbereich geworfenen Bengalo zurück in den Gästeblock. Da der 1. FC Köln zwei Täter ermitteln konnte, wurde die Strafe von 10.500€ um 50% auf 5.250€ reduziert. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.750€ für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.05.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

57.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 57.000€ belegt. Hiervon fallen 10.000€ auf die Fan-Proteste beim Heimspiel gegen Hoffenheim an, bei dem insbesondere Goldtaler und Tennisbälle, auf den Rasen geworfen wurden. Die Partie musste daraufhin für zweieinhalb Minuten unterbrochen werden. Zudem brannten Köln-Fans zu Beginn der Partie 17 Blinker, ein Bengalo und neun Rauchbomben ab. In der 80. Minute wurden weitere 20 Bengalische Fackeln gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 19.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, wovon in etwa 3.300€ für Fan-Dialoge verwendet werden können.
19.02.20181. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

50.000€

geahndete Vorfälle: 5

Der 1. FC Köln wurde für das unsportliche Verhalten seiner Anhänger in 5 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 € verurteilt. Geahndet wurden ein Böller beim Spiel gegen Leverkusen, beleidigende Banner bezüglich Dietmar Hopp, pyrotechnische Gegenstände in Mainz und Hamburg sowie der Fahnenklau beim Spiel gegen Borussia Mönchengladbach.
23.03.20231. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

10.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Freiburg beschädigten Effzeh-Fans die Toilettenanlagen im Freiburger Stadion, rissen Spülkästen und Handtrockner aus den Wänden und setzten die Sanitäranlage unter Wasser. Zudem wurden die Anlagen großflächig mit Graffiti beschmiert, wobei insgesamt ein Sachschaden in mittlerer vierstelliger Höhe entstand. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
12.03.20151. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

400.000€

geahndete Vorfälle: 2

Nach den Vorkommnissen bei der Partie in Mönchengladbach hat das DFB-Sportgericht den 1. FC Köln zu einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 € sowie drei Zuschauerteilausschlüssen verurteilt. Somit müssen bei den Spielen gegen Hoffenheim, Leverkusen und Schalke die Stehplatzbereiche S3 und S4 im Unterrang der Südkurve geschlossen bleiben. Außerdem werden dem Effzeh Maßnahmen wie z.B. personalisierte Tickets bei Auswärtsspielen auferlegt. Von der Strafe kann der Verein bis zu 120.000 € für gewaltpräventive und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden. Beim Derby in Mönchengladbach wurde mehrfach Pyrotechnik abgebrannt. Nach dem Schlusspfiff stürmten rund 20 Kölner in Maleranzügen den Platz, wo mit Pyrotechnik geworfen wurde und es zu Auseinandersetzungen mit dem Ordnungsdienst kam. Weiterhin kam es beim Pokalspiel in Duisburg neben dem Abbrennen von Pyrotechnik auch zu einem Blocksturm sowie zu Auseinandersetzungen mit der Polizei.
09.03.20261. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

70.500€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 70.500€ belegt. Beim Heimspiel gegen Frankfurt wurden in der Kölner Südkurve 94 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Da der Effzeh eine Person ermitteln konnte, reduzierte sich die Strafe von ursprünglich 94.000€ um 25% auf 70.500€. Der Verein kann von der Strafe bis zu 23.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.10.20221. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

16.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 2 Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.000€ belegt. Effzeh-Fans brannten beim DFB-Pokalspiel in Regensburg mindestens 15 Rauchtöpfe und beim Heimspiel gegen Stuttgart ein bengalisches Feuer ab.
01.07.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

2.000€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen vier gezündeter Bengalos beim Spiel in Augsburg wurde der 1. FC Köln mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000€ belegt. Zwei der vier Täter konnten seitens des 1. FC Köln ermittelt werden, wodurch sich die eigentliche Geldstrafe hierfür gemäß Strafzumessungsleitfaden um 50 Prozent reduzierte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 670€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
12.02.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

111.200€

geahndete Vorfälle: 6

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in sechs Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 111.200€ belegt. Beim Derby in Düsseldorf zündeten die Kölner Fans mindestens 129 pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus wurde aus dem Oberrang ein Böller entzündet, wodurch drei Personen ein Knalltrauma erlitten. Darüber hinaus wurden im Gastbereich die Toilettenanlage zerstört, die Strafe hierfür beträgt 5.000€. Darüber hinaus brannten die mitgereisten Effzeh-Fans beim Auswärtsspiel in Kiel vier bengalische Fackeln ab. Beim Auswärtsspiel in Darmstadt wurden insgesamt 12 pyrotechnische Gegenstände gezündet und mindestens sechs Becher in den Innenraum geworfen, weshalb die Partie für etwa eine Minute unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 37.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
06.02.20231. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

119.500€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen zu Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 119.500€ verurteilt. Beim Heimspiel gegen Bayer Leverkusen zündeten Effzeh-Fans in der Südkurve mindestens zwölf Rauchtöpfe und 45 Bengalische Feuer sowie eine Vielzahl an Leuchtkugeln aus zwölf Feuerwerksbatterien. Ursprünglich hätte die vom DFB angesetzte Strafe 237.000€ betragen. Da der Verein jedoch Täter identifizieren konnte, reduziert sich die Geldstrafe um 50 Prozent auf 118.500€. Zudem brannten Köln-Fans beim Spiel in Berlin einen Rauchtopf ab, wofür 1.000€ fällig werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 39.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
30.10.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

38.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 38.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mainz brannten die mitgereisten Effzeh-Fans mindestens 24 pyrotechnische Gegenstände und eine Rakete ab. Darüber hinaus wurden beim DFB-Pokalspiel in Regensburg insgesamt 11 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 12.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
21.02.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

46.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe 46.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Leverkusen warfen Kölner Fans einen Becher, zwei Feuerzeuge und mehrere Münzen in den Innenraum, wobei einer der Schiedsrichter-Assistenten von hinten getroffen wurde. Darüber hinaus versuchte eine größere Anzahl von Kölner Anhängern vor Beginn des Bundesligaspiels in Bochum den Einlassbereich zu stürmen. Die Polizei musste daraufhin den Ordnungsdienst unterstützen, woraufhin es zu körperlichen Auseinandersetzungen kam. Zudem wurde in der zweiten Halbzeit ein Knallkörper in den Innenraum geworfen. Der Effzeh kann bis zu 15.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
20.06.20161. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

14.000€

geahndete Vorfälle: 2

Für ein beleidigendes Banner gegen Frankfurt sowie das Zünden von Rauchtöpfen in Dortmund wurde der 1. FC Köln mit einer Strafe in Höhe von 14.000 € belangt.
21.07.20231. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

20.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Leverkusen wurden im Gästeblock mindestens 8 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und unzählige Tennisbälle auf das Spielfeld geworfen, weshalb die Partie für mehr als eine Minute unterbrochen werden musste. Später flog ein weiterer Tennisball auf den Platz. Der Effzeh kann bis zu 6500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
06.06.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

7.800€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Ulm zündeten die Effzeh-Fans mindestens sechs Rauchtöpfe. Zudem wurden beim Heimspiel gegen Nürnberg fünf pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
06.06.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

15.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des Abbrennens von mindestens 15 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Mönchengladbach mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
31.01.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

12.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Magdeburg wurden in der Südkurve mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.12.20191. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

5.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhalten eines Anhängers zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ verurteilt. Beim Derby gegen Mönchengladbach wurde ein Böller in den Innenraum des Stadions geworfen, wodurch 12 Personen verletzt wurden. Da der der Täter ermittelt werden konnte, beläuft sich die Strafe nur auf 5.000€. Ohne eine entsprechende Täterermittlung würde die Strafe mindestens 40.000€ befragen.