DFB-Strafen

58.421.422€
Gesamtschaden

FaszinationFankurve dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2026/27. Diese Tabelle
dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkommnisse und
geahndeten Vorfälle dar!

43.645.222€
Gesamtschaden abzgl. Maßnahmen
30.04.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRFC SCHALKE 04

56.180€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den FC Schalke 04 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 56.180€ belegt. Beim Heimspiel gegen Magdeburg brannten die S04-Fans insgesamt 78 pyrotechnische Gegenstände ab und warfen eine Flasche in den Innenraum. Der Verein kann von der Strafe bis zu 18.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
29.01.20203. Liga

GELDSTRAFE FÜRSV WALDHOF MANNHEIM

12.950€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Waldhof Mannheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.950€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Zwickau wurden im Gästeblock im Verlaufe der Partie mehrmals Pyrotechnik (mindestens 34 pyrotechnische Gegenstände) abgebrannt. Die Partie musste zwei mal für rund 30 Sekunden unterbrochen werden.
27.03.20153. Liga

GELDSTRAFE FÜRSSV JAHN REGENSBURG

1.000€

geahndete Vorfälle: 1

Für das Zünden eines Böllers beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden wird der SSV Jahn Regensburg mit einer Strafe in Höhe von 1.000 € belangt.
14.05.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRARMINIA BIELEFELD

18.975€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 18.975€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mannheim überwanden mindestens 30 Bielefelder Anhänger ohne Kontrolle den Einlassbereich und verletzten dabei zwei Ordner. Darüber hinaus zündeten Bielefelder Zuschauer zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens 20 Bengalische Fackeln und feuerten mindestens fünf Raketen ab, woraufhin die Partie für ungefähr zweieinhalb Minuten unterbrochen werden musste.Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
04.07.20232. Liga

GELDSTRAFE FÜRSV DARMSTADT 98

32.200€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 32.200€ belegt. Beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli brannten Darmstädter Fans mindestens zehn Blinker und zwei Rauchtöpfe sowie im weiteren Verlauf 11 Bengalos und einen Rauchtopf ab. Beim Heimspiel gegen Magdeburg wurden hingegen sieben Bengalische Fackeln im Block und beim Platzsturm nach dem Aufstieg sechs weitere Bengalos abgebrannt. Die Lilien können von der Strafe bis zu 10.800€ für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle beziehungsweise gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.12.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRFORTUNA DÜSSELDORF

23.400€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des Abbrennens von insgesamt 39 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Münster (15) sowie beim Heimspiel gegen Nürnberg (24) mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.400€ belegt.
10.02.20233. Liga

GELDSTRAFE FÜRDYNAMO DRESDEN

20.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Bei den Auswärtsspielen in Aue und Bayreuth wurden von mitgereisten SGD-Fans jeweils Sanitäranlagen im Gästebereich zerstört. Darüber hinaus wurden diverse Gegenstände als Wurfgeschosse verwendet und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes tätlich angegriffen. In Bayreuth entstand ein Sachschaden von etwa 20.000€ sowie ein Fehlbetrag in der Bargeldkasse.
20.10.20153. Liga

GELDSTRAFE FÜRHOLSTEIN KIEL

1.500€

geahndete Vorfälle: 1

Holstein Kiel muss eine Strafe in Höhe von 1.500 € zahlen, da die Fans beim Heimspiel gegen Hansa Rostock ein unsportliches Banner gezeigt haben.
17.06.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRHOLSTEIN KIEL

31.200€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Holstein Kiel wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund zündeten die mitgereisten Holstein-Fans mindestens 20 Rauchtöpfe und zwei Raketen gezündet, weshalb sich der Anstoß um etwa 40 Sekunden verzögerte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.12.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRENERGIE COTTBUS

21.100€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den FC Energie Cottbus wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.100€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Aue wurden in Gästeblock mindestens 50 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus wurde in der 90. Spielminute aus dem Cottbuser Fanblock eine Rakete in einen Auer Zuschauerbereich geschossen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.09.20151. Liga

GELDSTRAFE FÜRHAMBURGER SV

15.000€

geahndete Vorfälle: 1

Für das Zünden von mehreren pyrotechnischen Gegenständen beim DFB-Pokalspiel in Jena muss der Hamburger SV eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 € zahlen.
12.09.20232. Liga

GELDSTRAFE FÜRHAMBURGER SV

21.600€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Strafe in Höhe von 21.600€ verurteilt. Beim Auftaktspiel der zweiten Bundesliga gegen den FC Schalke brannten die HSV-Fans mindestens 36 Bengalos ab. Der HSV kann bis zu 7200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
29.09.20231. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FSV MAINZ 05

20.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FSV Mainz 05 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Elversberg brannten die mitgereisten Mainzer Fans mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände ab. Die Mainzer können bis zu 6.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
17.11.20153. Liga

GELDSTRAFE FÜRFC HANSA ROSTOCK

30.000€

geahndete Vorfälle: 7

Das DFB-Sportgericht hat Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 7 Spielen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 € und einem Geisterspiel auf Bewährung verurteilt. Bis zu 15.000 € kann der Verein für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen im Ostseestadion verwenden. Zudem muss der Ordnungsdienst bei Heimspielen zertifizieren lassen. Bestraft wird vor allem das mehrmalige Zünden von Pyrotechnik zu Hause gegen Magdeburg sowie auswärts in Aue. Darüber hinaus kam es in Chemnitz, Kiel, bei Stuttgart II sowie gegen die Stuttgarter und Würzburger Kickers zu Fehlverhalten der Fans.
25.03.20261. Liga

GELDSTRAFE FÜREINTRACHT FRANKFURT

6.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des Abbrennens von 6 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel bei Union Berlin mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 2.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
20.02.20193. Liga

GELDSTRAFE FÜRFC HANSA ROSTOCK

350€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen eines gezündeten Rauchtopfs beim Spiel gegen die SpVgg Unterhaching muss der FC Hansa Rostock eine Strafe in Höhe von 350 € zahlen.
17.06.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC MAGDEBURG

144.600€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Magdeburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 144.600€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Berlin schossen Magdeburger Zuschauer zwei Raketen in den Innenraum und zündeten anschließend insgesamt mindestens 180 Bengalische Feuer. Im weiteren Verlauf wurden darüber hinaus zwölf Bengalos und vier Böller sowie zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens zwei Feuerwerksbatterien mit jeweils mindestens 20 Schuss gezündet, woraufhin der Schiedsrichter die Partie für eine Minute unterbrach. Der FCM kann von der Strafe bis zu 48.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
31.10.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRFC HANSA ROSTOCK

47.600€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 47.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen Unterhaching wurden in der Rostocker Südtribüne mindestens 50 bengalische Fackeln gezündet, weshalb die Partie für rund 10 Minuten unterbrochen werden musste. Beim Heimspiel gegen Waldhof Mannheim wurden darüber hinaus mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 15.850€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.03.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC UNION BERLIN

60.000€

geahndete Vorfälle: 4

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000€ belegt. Bei den Spielen in Bochum, Leipzig und Mainz warfen Union-Fans diverse Gegenstände, darunter Tennisbälle, Schokomünzen und Flummis, auf den Rasen, um gegen den Investoreneinstieg in der DFL zu protestieren. Die Partien mussten für vier, zwei und zehn Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus warfen Union-Fans in Sinsheim aus demselben Grund mehrmals verschiedene Gegenstände, insbesondere Tennisbälle auf den Rasen, was zu einer Spielunterbrechung von mehr als 10 Minuten führte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 19.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden.
23.03.20231. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

10.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Freiburg beschädigten Effzeh-Fans die Toilettenanlagen im Freiburger Stadion, rissen Spülkästen und Handtrockner aus den Wänden und setzten die Sanitäranlage unter Wasser. Zudem wurden die Anlagen großflächig mit Graffiti beschmiert, wobei insgesamt ein Sachschaden in mittlerer vierstelliger Höhe entstand. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.