20.06.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRSV WEHEN WIESBADEN

1.800€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen drei abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel in Elversberg wurde der SV Wehen Wiesbaden mit einer Strafe in Höhe von 1.800€ belegt. Davon kann der Verein bis zu 600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
18.12.20233. Liga

GELDSTRAFE FÜRSSV JAHN REGENSBURG

10.575€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Jahn Regensburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.575€ belegt. Beim Auswärtsspiel bei 1860 München brannten die 1.500 mitgereisten Jahn-Fans mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände ab. Dabei konnte ein Tatbeteiligter identifiziert werden, was sich strafmildernd auf das Urteil auswirkte. Darüber hinaus warfen Regensburger Anhänger in der Nachspielzeit mindestens zwei Becher auf das Spielfeld. Der Jahn kann von der Strafe bis zu 3,500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
09.11.20232. Liga

GELDSTRAFE FÜRSC PADERBORN 07

500€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen eines geworfenen Feuerzeugs beim Spiel gegen Kaiserslautern muss der SC Paderborn eine Strafe in Höhe von 500€ zahlen.
18.01.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜRWERDER BREMEN

94.000€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat den SV Werder Bremen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit Strafen in Höhe von 94.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund brannten die mitgereisten Werder-Fans mindestens 40 Bengalische Feuer ab, weshalb sich der Wiederanpfiff um rund 70 Sekunden verzögerte. Darüber hinaus wurden beim Heimspiel gegen Frankfurt ein Bengalo sowie beim Auswärtsspiel in Stuttgart 18 Bengalos abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 31.350€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
13.12.20232. Liga

GELDSTRAFE FÜRHERTHA BSC

8.400€

geahndete Vorfälle: 2

Wegen fünf abgebrannter pyrotechnischer Gegenstände beim Spiel in Kiel sowie neun Bengalos beim Spiel auf Schalke wurde Hertha BSC mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.400€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 2.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.05.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRSPVGG FÜRTH

7.200€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat die SpVgg Fürth wegen des Abbrennens von 12 pyrotechnischen Gegenständen beim Derby in Nürnberg mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.200€ belegt. Die SpVgg kann von der Strafe bis zu 2.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
16.01.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRVFL OSNABRÜCK

3.800€

geahndete Vorfälle: 2

Wegen einer gezündeten Rakete in Düsseldorf und drei abgebrannten Bengalos beim Heimspiel gegen Wiesbaden muss der VfL Osnabrück eine Strafe in Höhe von 3.800€ zahlen. Der VfL kann hiervon bis zu 1.250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
24.04.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜREINTRACHT FRANKFURT

19.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.000€ belegt. Beim Derby in Darmstadt zündeten SGE-Fans sieben Bengalos sowie nach dem Abpfiff zwei Böller und zwei Leuchtspuren. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
07.12.20233. Liga

GELDSTRAFE FÜRROT-WEISS ESSEN

16.800€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen wegen des "unsportlichen Verhaltens seiner Fans" zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.800€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel bei der BVB U23 im Dortmunder Westfalenstadion brannten die rund 10.000 mitgereisten RWE-Fans mindestens 40 pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb die Partie für rund eine Minute unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
18.12.20233. Liga

GELDSTRAFE FÜRMSV DUISBURG

7.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den MSV Duisburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Sandhausen brannten die mitgereisten MSV-Fans mindestens 20 Bengalos ab. Der MSV kann von der Strafe bis zu 2.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
21.07.20231. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

55.500€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen zu Geldstrafen in Höhe von 55.500€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund brannten die mitgereisten Effzeh-Fans insgesamt 86 bengalische Fackeln ab. Da der Club jedoch zwei Täter identifizieren konnte, reduzierte sich die Strafe von ursprünglich 86.000€ um 50% auf 43.000€. Darüber hinaus griffen Kölner Anhänger bei der Einlasskontrolle in Hoffenheim einen Ordner an, dieser musste im Krankenhaus behandelt werden. Die Strafe von Ursprünglich 25.000€ wurde ebenfalls um 50% reduziert, da der Effzeh wiederum zwei beteiligte Fans identifizieren konnte. Der Verein kann bis zu 18.500 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden.
12.06.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRKARLSRUHER SC

9.800€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 9.800€ belegt. Beim Heimspiel gegen Osnabrück warfen KSC-Fans diverse Gegenstände, insbesondere Schokotaler, auf den Rasen. Die Partie musste deswegen für etwa drei Minuten unterbrochen werden. Zudem wurden im KSC-Block insgesamt acht pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, die Strafe hierfür beträgt 4.800€. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder (davon etwa 1.600€ insbesondere für Fan-Dialoge) verwenden.
08.05.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRFC INGOLSTADT 04

1.080€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen drei geworfener Tennisbälle beim Spiel gegen 1860 München wurde der FC Ingolstadt vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 1.080€ belegt. Die Partie wurde aufgrund der Proteste für rund 30 Sekunden unterbrochen. Davon kann der Verein bis zu 350€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden.
26.04.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRVIKTORIA KÖLN

350€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen eines gezündeten Bengalos beim Spiel gegen Halle muss Viktoria Köln eine Strafe in Höhe von 350€ zahlen.
24.11.20233. Liga

GELDSTRAFE FÜRARMINIA BIELEFELD

9.100€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.100€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Duisburg brannten die mitgereisten Arminia-Fans mindestens 21 Bengalische Feuer und fünf Rauchtöpfe ab. Die Arminia kann von der Strafe bis zu 3.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
26.03.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜRBORUSSIA DORTMUND

30.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000€ belegt. Beim den Spielen gegen Köln und Freiburg warfen BVB-Fans zahlreiche Tennisbälle und Schokomünzen auf den Rasen, um gegen den Investoreneinstieg in der DFL zu protestieren. Die Partien mussten für drei bzw. neun Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 9.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden.
22.04.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜRVFL WOLFSBURG

78.750€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Wolfsburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 78.750€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Heidenheim zündeten Wolfsburger Zuschauer mindestens 30 Blinker und schossen elf Raketen ab, weshalb die Partie für zwei Minuten unterbrochen werden musste. Der Verein kann bis zu zündeten Wolfsburger Zuschauer mindestens 30 Blinker und schossen elf Raketen ab. Der Club kann bis zu 26.250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
21.03.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRHOLSTEIN KIEL

5.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den KSV Holstein Kiel wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Magdeburg warfen Kieler Fans im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände, insbesondere Flummis, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für knapp eine Minute unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden.
27.07.20232. Liga

GELDSTRAFE FÜRHAMBURGER SV

79.500€

geahndete Vorfälle: 4

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in vier Fällen zu Geldstrafen in Höhe von 79.500€ verurteilt. Mit 53.300€ entfällt ein Großteil auf die Vorfälle in Kaiserslautern, wo die mitgereisten HSV-Fans mindestens 52 pyrotechnische Gegenstände abbrannten und abschossen. Nach Spielende wurden außerdem im Gästeblock mehrere Sitzschalen aus der Verankerung gerissen, wovon eine in den Innenraum geworfen. Für die Vorfälle beim Auswärtsspiel in Sandhausen muss der HSV 26.200€ zahlen. Dort brannten die mitgereisten HSV-Fans 27 pyrotechnische Gegenstände ab und stürmten nach dem vermeintlichen Aufstieg in die Bundesliga den Rasen und zündeten mindestens sechs weitere pyrotechnische Gegenstände. Von den Strafen kann der HSV bis zu 26.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
28.11.20233. Liga

GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846

4.200€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 4.200€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mannheim brannten die SSV-Fans mindestens 10 pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb die Partie aufgrund der Rauchentwicklung für ungefähr eine Minute unterbrochen werden musste. Der Aufsteiger kann von der Strafe bis zu 1.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.