12.07.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRHAMBURGER SV

130.600€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 130.600€ belegt. Beim Hamburger Stadtderby im Volksparkstadion zündeten die HSV-Fans zu Beginn der Partie mindestens 16 Bengalos und neun Rauchtöpfe. Da es gleichzeitig auch im Gästeblock brannte, musste das Derby aufgrund der starken Rauchentwicklung für mehr als zweieinhalb Minuten unterbrochen werden. Im weiteren Spielverlauf und nach Schlusspfiff entfachten HSV-Fans annähernd 180 weitere pyrotechnische Gegenstände und verbrannten nach Spielende Fanutensilien des FC St. Pauli. Durch das entstandene Feuer erlitten zwei Zuschauer Brandverletzungen und eine Rauchvergiftung. Der Verein kann von der Strafe bis zu 43.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
05.07.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜRFC AUGSBURG

10.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den FC Augsburg wegen des Abbrennens von mindestens 10 Bengalos beim Spiel in Frankfurt mit einer Strafe in Höhe von 10.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 3.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
28.05.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRFC ST. PAULI

95.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den FC St. Pauli wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 95.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Werder Bremen wurden in der Heimkurve mindestens 10 Rauchtöpfe gezündet. Aufgrund der Rauchentwicklung verzögerte sich der Anpfiff um etwa 4:50 Minuten. Zu Beginn der zweiten Halbzeit wurden etwa 40 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Aufgrund der enormen Rauchentwicklung musste das Spiel unterbrochen und konnte erst nach 12 Minuten fortgesetzt. Der Verein kann von den Strafen bis zu 31.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.04.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRTSV 1860 MÜNCHEN

34.450€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.450€ belegt. Beim Heimspiel gegen Arminia Bielefeld zündeten die 1860-Fans mindestens 92 bengalische Fackeln und schossen zwei Raketen ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 11.450€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
28.01.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KAISERSLAUTERN

22.200€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.200€ belegt. Beim Heimspiel gegen den Hamburger SV wurden im Rahmen einer Choreografie auf der Westkurve mindestens 37 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.04.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRALEMANNIA AACHEN

31.355€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat Alemannia Aachen wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.355€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Saarbrücken wurden im Aachener Gästeblock mindestens 45 pyrotechnische Gegenstände, drei Raketen und ein Knallkörper gezündet, weshalb sich der Spielbeginn um knapp drei Minuten verzögerte. Im Spielverlauf wurden mindestens 15 weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Auswärtsspiel in Osnabrück wurden zudem mindestens drei Knallkörper auf das Spielfeld geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.450€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.07.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜRRB LEIPZIG

12.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das Konstrukt RB Leipzig muss 12.000€ an den DFB zahlen, da Dosen-Anhänger in Frankfurt mindestens acht Rauchtöpfe abbrannten. Durch die starke Rauchentwicklung kam es zu einer technischen Störung des Videowürfels, wodurch sich dieser absenkte und die Begegnung für acht Minuten unterbrochen werden musste. Da RB Leipzig anschließend einen Täter ermittelte, wurde die eigentlich dafür zu verhängende Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 25 Prozent reduziert. Der Club kann bis zu 4.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
01.10.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRFC HANSA ROSTOCK

3.500€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.500€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Hertha BSC wurden im Rostocker Heimbereich 10 Rauchtöpfe gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.150€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
09.10.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRENERGIE COTTBUS

22.800€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat Energie Cottbus wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 24.600€ belegt. Beim Derby in Dresden wurden im Gästeblock insgesamt 64 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und eine Rakete entzündet. Darüber hinaus wurden beim DFB-Pokalspiel gegen Werder Bremen mindestens sechs Gegenstände wie Feuerzeuge, Münzen und Batterien in den Innenraum geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
21.03.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRDYNAMO DRESDEN

300€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen einem geworfenen Becher beim Heimspiel gegen Aue wurde Dynamo Dresden mit einer Strafe in Höhe von 300€ belegt.
20.06.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRVFL BOCHUM

39.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Bochum wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Heidenheim wurden im Gästeblock mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurde beim Spiel auf St. Pauli ein Bengalo gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 12.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.02.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRFORTUNA DÜSSELDORF

6.000€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen zehn gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Fürth wurde Fortuna Düsseldorf mit einer Strafe in Höhe von 6.000€ belegt. Der Verein kann bis zu 2.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.07.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜRTSG 1899 HOFFENHEIM

3.000€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen drei abgebrannten Bengalos beim Spiel in Bochum wurde die TSG Hoffenheim mit einer Strafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann hiervon 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.02.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜREINTRACHT BRAUNSCHWEIG

1.200€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen zwei gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Hannover wurde Eintracht Braunschweig mit einer Strafe in Höhe von 1.200€ belegt. Der Verein kann bis zu 400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
01.07.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

2.000€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen vier gezündeter Bengalos beim Spiel in Augsburg wurde der 1. FC Köln mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000€ belegt. Zwei der vier Täter konnten seitens des 1. FC Köln ermittelt werden, wodurch sich die eigentliche Geldstrafe hierfür gemäß Strafzumessungsleitfaden um 50 Prozent reduzierte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 670€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
29.11.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜRBORUSSIA MÖNCHENGLADBACH

76.500€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Mönchengladbach wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 76.500€ belegt. Beim Bundesliga-Eröffnungsspiel gegen Leverkusen wurden in der Gladbacher Nordkurve mindestens 45 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Aufgrund der Rauchentwicklung verzögerte sich der Wiederanpfiff zur zweiten Halbzeit um 6 Minuten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 25.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.06.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRDYNAMO DRESDEN

31.000€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat die SG Dynamo Dresden wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Bielefeld brannten die mitgereisten SGD-Fans insgesamt 48 pyrotechnische Gegenstände ab. Beim Auswärtsspiel in Saarbrücken wurden im Gästeblock mindestens 32 Bengalos gezündet. Darüber hinaus wurden beim Auswärtsspiel in Essen im Gästebereich hunderte von Aufklebern angebracht und eine Toilettenanlage demoliert, wodurch ein erheblicher Sachschaden entstand. Der Verein kann von der Strafe bis zu 9.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
04.04.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRPREUSSEN MÜNSTER

3.800€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Karlsruhe wurden im Gästeblock mindestens drei pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und zwei Zaunfahnen des Karlsruher SC abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.01.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRARMINIA BIELEFELD

8.750€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.750€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mannheim wurden im Gästeblock mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
26.05.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRBAYERN MÜNCHEN

55.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den FC Bayern München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 55.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Leverkusen wurden im Gästeblock etwa 30 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus wurden beim Auswärtsspiel in Augsburg im Rahmen einer Choreografie insgesamt 25 bengalische Fackeln abgebrannt. Der Verein kann von den Strafen bis zu 18.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.