21.01.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRENERGIE COTTBUS

1.500€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen fünf geworfenen Gegenständen beim Spiel in Köln wurde der FC Energie Cottbus mit einer Strafe in Höhe von 1.500€ belegt. Der Verein kann bis zu 500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
06.03.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRDYNAMO DRESDEN

23.870€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.870€ belegt. Beim Derby in Cottbus brannten die mitgereisten SGD-Fans insgesamt 61 pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb die Partie für ungefähr 30 Sekunden unterbrochen wurde. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.950€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
16.04.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRFORTUNA DÜSSELDORF

27.600€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 27.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen Magdeburg wurden in der Düsseldorfer Heimkurve mindestens 26 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Beim Auswärtsspiel auf Schalke wurden im Gästeblock über den kompletten Spielverlauf hinweg mindestens 18 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Beim Spiel gegen Braunschweig brannten zudem zwei Rauchfackeln im Düsseldorfer Fanblock. Der Verein kann von den Strafen bis zu 9.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.03.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC UNION BERLIN

80.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 80.000€ verurteilt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 26.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Beim Heimspiel gegen den VfL Bochum hatte ein Berliner Zuschauers ein Feuerzeug an den Kopf des Bochumer Torwarts geworfen. Dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses hat der 1.FC Union Berlin nicht zugestimmt und sich gegen die Höhe der Sanktion gewendet. Der Verein trägt u.a. vor, dass nicht nachgewiesen sei, dass der Bochumer Torwart durch den Wurf verletzt worden sei. Der Feuerzeugwurf des - bislang unauffälligen - Zuschauers und Vereinsmitglieds sei trotz aller Vorbereitungs- und Sicherheitsmaßnahmen nicht zu verhindern gewesen, den Verein treffe keinerlei Organisationsverschulden. Der Werfer sei umgehend identifiziert, aus dem Stadion entfernt und mit Stadionverbot, Mitgliedsausschluss und Strafanzeige sanktioniert worden. Eine Geldstrafe in Höhe von 80.000,- Euro sei daher unangemessen. Zudem könne diese hohe Strafe vom Werfer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erlangt werden, womit der präventive Ansatz als Leitgedanke einer täterorientierten Sanktionierung nicht beachtet werde. Diesen Ausführungen kann das Sportgericht allerdings nicht folgen. Umstände, die geeignet wären, die beantragte Sanktion zu reduzieren, sind nicht ersichtlich.
21.03.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜREINTRACHT FRANKFURT

26.750€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des Abbrennens von insgesamt 23 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel bei Union Berlin mit einer Geldstrafe in Höhe von 26.750€ belegt. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um zwei Minuten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
06.12.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRTSV 1860 MÜNCHEN

5.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Dresden kam es zu Differenzen zwischen dem Ordnungsdienst und den 1860-Fans hinsichtlich der Örtlichkeit und des Ablaufs der Materialkontrollen sowie der Anwesenheit der Polizei während dieser Maßnahmen. Aus diesem Grunde wurden die Stadiontore in der Westkurve (Heimbereich) vorübergehend geschlossen gehalten. Der Spielbeginn verzögerte sich infolgedessen in Abstimmung mit den für die Sicherheit verantwortlichen Personen um 30 Minuten. Der Club kann von der Strafe bis zu 1.650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
11.03.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRBORUSSIA DORTMUND

11.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund wegen des Abbrennens von 11 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen den FC Bayern mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
22.05.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRERZGEBIRGE AUE

600€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen zwei geworfenen Bechern beim Spiel gegen Ingolstadt wurde der FC Erzgebirge Aue mit einer Strafe in Höhe von 600€ belegt.
07.11.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC MAGDEBURG

23.700€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Magdeburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.700€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Offenbach wurden im Magdeburger Gästeblock mindestens 25 Rauchtöpfe) gezündet. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie für rund 3 Minuten unterbrochen werden. Im weiteren Spielverlauf wurden darüber hinaus insgesamt 7 weitere Bengalos abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.900€ für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
04.04.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRHOLSTEIN KIEL

3.000€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen drei abgebrannten Bengalos beim Spiel gegen St. Pauli wurde die KSV Holstein Kiel mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
05.06.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRFC HANSA ROSTOCK

135.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock nach den Vorfällen beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden mit einer Geldstrafe in Höhe von 135.000€ und einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung belegt. Demnach müsste der FC Hansa bei einem erneuten Fehlverhalten der Fans zwei Spiele ohne Zuschauer in den Blöcken 21 bis 27 und 21A bis 27A der Südtribüne und 8, 8A, 9 und 9A der Nordtribüne austragen. Dort dürften dann auch keine Plakate und Transparente angebracht werden. Bereits verkaufte Tickets für die geschlossenen Blöcke würden nicht zum Betreten geöffneter Bereiche berechtigen, und ein Aufschlag auf die Kartenpreise zur Kompensation von Einnahmeverlusten wäre auch nicht erlaubt. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird auf ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden wurde in der Aufwärmphase eine Rakete in Richtung der Dynamo-Spieler geschossen. Zu Beginn der Partie zündeten die Hansa-Fans mindestens 83 Rauchkörper, wodurch sich der Anpfiff aufgrund der Rauchentwicklung um eine knappe Minute verzögerte. Kurz vor der Halbzeitpause zerstörten Dresdner Anhänger zwei der Blocktrennung dienende Sicherheitsscheiben. Fast zeitgleich begann ein gegenseitiger Beschuss zwischen Rostocker und Dresdner Anhängern mit sogenannter Signalstiftmunition. Zunächst schossen Rostocker Anhänger von der Südtribüne zahlreiche Raketen und Signalmunition in Richtung des Dresdner Fanblocks. Nach einiger Zeit erschienen auch auf der Osttribüne Rostocker Zuschauer, zerstörten die dort aufgebaute Sicherheitsplane, gingen durch die entstandene Lücke hindurch und feuerten ebenso Knallkörper in Richtung des sowie in den Dresdner Fanblock. Insgesamt gab mindestens 120 Knallgeräusche beziehungsweise Detonationen. Im Dresdner Block und auch im angrenzenden Pufferbereich wurden zahlreiche Personen und Polizeikräfte verletzt. Nachdem sich die Lage wieder weitgehend beruhigt hatte, konnte das Spiel mit einer Verzögerung von 27 Minuten fortgesetzt werden. Im weiteren Verlauf brannten insgesamt zwölf weitere pyrotechnische Gegenstände im Hansa-Block. Der Verein kann von der Strafe bis zu 45.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahme verwenden.
25.03.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRWERDER BREMEN

129.800€

geahndete Vorfälle: 4

Das DFB-Sportgericht hat den SV Werder Bremen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in vier Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 129.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund wurden im Bremer Gästeblock mindestens 26 pyrotechnische Gegenstände und eine Rakete gezündet. Die Partie musste für etwa eine Minute unterbrochen werden. Beim Heimspiel gegen Bayer Leverkusen wurden in der Ostkurve zwei Rauchtöpfe abgebrannt. Darüber hinaus wurden bei den DFB-Pokalspielen gegen Darmstadt und in Paderborn 43 bzw. 50 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 42.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
06.05.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC SAARBRÜCKEN

36.050€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 36.050€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Rostock wurden im Gästeblock insgesamt 40 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Heimspiel gegen Stuttgart II wurden auf der Virage Est mindestens 42 pyrotechnische Gegenstände gezündet - der Anpfiff verzögerte sich um etwa eine Minute. Beim Auswärtsspiel in Bielefeld wurden darüber hinaus mindestens 15 Bengalos gezündet. Der Verein kann von den Strafen bis zu 12.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
06.03.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRARMINIA BIELEFELD

33.410€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 33.410€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund brannten die mitgereisten Arminia-Fans mindestens 23 pyrotechnische Gegenstände ab und zündeten hinter dem Gästeblock drei Feuerwerksbatterien. Aufgrund der pyrotechnischen Vorkommnisse verzögerte sich der Anstoß um rund 2 Minuten. Zudem wurden acht weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und mindestens zwei Leuchtspurraketen abgeschossen, weshalb sich der Wiederanpfiff zur 2. Halbzeit um etwas weniger als eine Minute verzögerte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 11.135 für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.03.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRBAYERN MÜNCHEN

101.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den FC Bayern München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 101.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund wurden im Münchner Gästeblock mindestens 100 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurde beim Heimspiel gegen den VfB Stuttgart in der Südkurve ein Gedenk-Bengalo gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 33.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
17.06.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRSC FREIBURG

43.750€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SC Freiburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 43.750€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kiel zündeten die mitgereisten SC-Fans mindestens 35 pyrotechnische Gegenstände. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für rund 2 Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 14.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
30.06.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRFC INGOLSTADT 04

7.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den FC Ingolstadt wegen des Abbrennens von 20 Bengalos beim Spiel gegen Wiesbaden mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 2.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.04.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜRARMINIA BIELEFELD

600€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen zwei geworfenen Bechern beim Spiel in München wurde Arminia Bielefeld mit einer Strafe in Höhe von 600€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
11.11.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜRBAYERN MÜNCHEN

150.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den FC Bayern München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Ulm haben die mitgereisten Bayern-Fans eine Vielzahl von Feuerwerksmaterialien gezündet und abgeschossen. So sollen im Gästeblock mindestens 70 pyrotechnische Gegenstände gebrannt haben und zahlreiche Raketen aus mindestens drei bis vier Feuerwerksbatterien abgefeuert worden sein. Der Verein kann von der Strafe bis zu 50.000€ für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
17.04.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC UNION BERLIN

20.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des Abbrennens von 20 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen den SC Freiburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 6.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.