03.04.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRFORTUNA DÜSSELDORF

17.400€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des Abbrennens von insgesamt 29 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Münster mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.400€ belegt. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um zwei Minuten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
28.01.20253. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC SAARBRÜCKEN

9.500€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.500€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund wurden im Gästeblock mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und ein Rauchtopf in den Innenraum geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.150€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.04.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRFC SCHALKE 04

49.800€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den FC Schalke 04 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 49.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Ulm brannten die Schalker Fans mindestens 83 pyrotechnische Gegenstände ab. Während des Spielverlaufs wurden im Gästeblock 6 weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 16.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
11.09.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRPREUSSEN MÜNSTER

2.400€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen vier abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel gegen Hannover 96 wurde der SC Preußen Münster mit einer Strafe in Höhe von 2.400€ belegt. Der Verein kann hiervon 800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
09.07.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC KÖLN

17.000€

geahndete Vorfälle: 3

Wegen einem beleidigenden Banner, einem Flitzer und vier abgebrannten Bengalos beim Heimspiel gegen Union Berlin wurde der 1. FC Köln mit einer Strafe in Höhe von 17.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 5.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
06.02.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜREINTRACHT BRAUNSCHWEIG

600€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen eines gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel gegen Fürth wurde Eintracht Braunschweig mit einer Strafe in Höhe von 600€ belegt. Der Verein kann bis zu 200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.10.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRALEMANNIA AACHEN

4.500€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen 15 geworfener Getränkebecher beim DFB-Pokalspiel gegen Kiel wurde Alemannia Aachen mit einer Strafe in Höhe von 4.500€ belegt.
18.12.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRARMINIA BIELEFELD

13.300€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.300€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Union Berlin wurden in der Bielefelder Heimkurve mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
01.07.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRHAMBURGER SV

32.200€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 32.200€ belegt. Beim Auswärtsspiel auf Schalke versuchten Hamburger Anhänger, den Einlassbereich zu stürmen, was jedoch von Ordnungskräften und sodann mit Unterstützung der Polizei unterbunden wurde. Zwei Personen wurden beim Übersteigen des Zaunes gestellt und mit einem Hausverbot belegt. Die HSV-Fans brannten zudem 37 pyrotechnische Gegenstände ab und warfen verschiedene Gegenstände (insbesondere Tennisbälle) auf den Rasen, um gegen einen möglichen DFL-Investor zu protestieren. Dies führte zu Spielunterbrechungen von erst zwei Minuten und anschließend einer halben Minute. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
26.05.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRBORUSSIA MÖNCHENGLADBACH

52.000€

geahndete Vorfälle: 4

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Mönchengladbach wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 52.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kiel wurden im Gästeblock mindestens 15 Rauchtöpfe gezündet. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für etwa vier Minuten unterbrochen werden. Beim Auswärtsspiel in Dortmund zündeten die mitgereisten Gladbach-Fans mindestens 25 bengalische Fackeln und einen Knallkörper, der in den Innenraum geworfen wurde. Bei den Heimspielen gegen Eintracht Frankfurt und dem SC Freiburg wurden darüber hinaus in der Gladbacher Nordkurve insgesamt 5 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von den Strafen bis zu 17.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
02.06.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRSV DARMSTADT 98

11.400€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.400€ belegt. Beim Heimspiel gegen Kaiserslautern wurden auf der Darmstädter Südtribüne mindestens 16 Bengalos abgebrannt. Zudem wurden beim Auswärtsspiel in Nürnberg drei bengalische Fackeln gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
20.12.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRERZGEBIRGE AUE

30.700€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den FC Erzgebirge Aue wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.700€ belegt. Beim Heimspiel gegen Energie Cottbus wurden in der Heimkurve im Rahmen einer Choreo mindestens 58 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus wurden mindestens acht Gegenstände (u.a. Becher) auf das Spielfeld geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.07.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRKARLSRUHER SC

5.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des unsportlichen Verhaltens einer seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Hannover 96 warf ein Karlsruher Zuschauer einen Becher in Richtung des den Platz verlassenden Schiedsrichtergespanns und traf damit den Unparteiischen und einen seiner Assistenten. Da der KSC anschließend den Täter identifizierte, wurde das Strafmaß entsprechend herabgesetzt und wäre andernfalls höher ausgefallen. Der Verein kann bis zu 1.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
13.12.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRROT-WEISS ESSEN

350€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen eines gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel in Rostock wurde Rot-Weiss Essen mit einer Strafe in Höhe von 350€ belegt. Der Verein kann bis zu 100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
01.07.20242. Liga

GELDSTRAFE FÜRFC SCHALKE 04

2.600€

geahndete Vorfälle: 2

Wegen eines detonierten Böllers beim Heimspiel gegen Braunschweig sowie eines "Flitzers" beim Spiel gegen Karlsruhe wurde der FC Schalke 04 vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.600€ belegt. Davon kann der Verein bis zu 850 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden
27.05.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜRTSG 1899 HOFFENHEIM

147.000€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat die TSG Hoffenheim wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 147.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen den VfB Stuttgart wurden auf der Hoffenheimer Südtribüne 30 Bengalos abgebrannt, weshalb sich der Anstoß um etwa 30 Sekunden verzögerte. Beim Heimspiel gegen Heidenheim zündeten die TSG-Fans zahlreiche Feuerwerkskörper aus mindestens acht Feuerwerksbatterien, wodurch sich der Anpfiff um etwa eine Minute verzögerte. Die Strafe hierfür beträgt 100.000€. Darüber hinaus wurden beim Heimspiel gegen Mainz zehn Rauchkörper und ein Bengalisches Feuer abgebrannt. Der Club kann von den Strafen bis zu 48.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
17.06.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜREINTRACHT BRAUNSCHWEIG

18.300€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Braunschweig wegen des Abbrennens von 28 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.400€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 6.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.07.20243. Liga

GELDSTRAFE FÜRDYNAMO DRESDEN

6.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000€ belegt. Vor dem Auswärtsspiel in Unterhaching bedeckte ein Banner am Gästeblock ein Fluchttor. Unter anderem aus diesem Grund verzögerte sich der Anpfiff um fünf Minuten.In der 10. Minute unterbrach der Schiedsrichter die Partie, da die Notfalltore zum Spielfeld im Dresdner Fanblock erneut mit Zaunfahnen überhangen waren. Die erneute Unterbrechung dauerte 14 Minuten. Gegen die Entscheidung hat der Verein bereits Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
17.04.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC UNION BERLIN

20.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des Abbrennens von 20 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen den SC Freiburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 6.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
07.02.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜREINTRACHT FRANKFURT

72.000€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 72.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kiel brannten die mitgereisten SGE-Fans mindestens 17 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus wurden beim Heimspiel gegen Bremen in der Nordwestkurve mindestens 29 pyrotechnische Gegenstände entzündet. Zudem brannten die SGE-Fans beim Auswärtsspiel in Wolfsburg mindestens 26 Rauchtöpfe und Strobos ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 23.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.