17.06.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846

25.200€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.200€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kaiserslautern zündeten die mitgereisten SSV-Fans mindestens 19 pyrotechnische Gegenstände. Beim Auswärtsspiel auf Schalke wurden im Ulmer Gästeblock insgesamt 23 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.04.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846

15.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit Geldstrafen in Höhe von 15.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen den 1. FC Nürnberg wurden in einer hitzigen Schlussphase mindestens 30 Plastikbecher aus dem D-Block in den Innenraum. Nachdem der Elfmeter (nach Wiederholung) verwandelt wurde und die Nürnberg-Spieler an der Eckfahne vor dem Fanblock jubelten, flogen erneut Plastikbecher aus den Blöcken in den Innenraum. Zudem drangen circa 20 Ulmer Anhänger in den Innenraum auf die Tartanbahn ein, wo sie vom Ordnungsdienst aufgehalten und in den Fanblock zurückgedrängt wurden. Lediglich eine Person drang auf das Spielfeld im Bereich der Eckfahne vor, ging ruhig einige Meter auf den Schiedsrichter zu, drehte dann ab und wurde vom Ordnungsdienst zurück in den Block geleitet. Als das Schiedsrichter-Team das Spielfeld nach Abpfiff verlassen wollte, flogen im Bereich des Spielertunnels erneut Plastikbecher in den Innenraum. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.07.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846

10.200€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des Abbrennens von 17 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Hamburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.200€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 3.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
07.02.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846

5.600€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen den Karlsruher SC wurde im D-Block ein Bengalo abgebrannt und beim Karlsruher Siegtreffer in der Nachspielzeit mindestens 10 Becher in den Innenraum geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.04.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846

22.200€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.200€ belegt. Beim Heimspiel gegen Schalke 04 brannten die Ulmer Fans mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände ab. Während des Spielverlaufs wurden im D-Block 24 weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.07.20252. Liga

GELDSTRAFE FÜRSSV ULM 1846

600€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen eines abgebrannten Rauchtopfs beim Spiel gegen Münster wurde der SSV Ulm 1846 Fußball mit einer Strafe in Höhe von 600€ belegt. Der Verein kann bis zu 200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.