23.02.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

40.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Freiburg brannten Heidenheimer Fans mindestens neun pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus entzündeten sie zu Beginn der zweiten Halbzeit zwei Feuerwerksbatterien, aus denen jeweils über 100 Feuerblitze und -kugeln über dem Rasen aufgingen. Die Begegnung musste daraufhin für etwa eine Minute unterbrochen werden. Der FCH kann von der Strafe bis zu 13.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
05.08.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

15.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000€ belegt. Vor der Bundesligapartie gegen RB Leipzig am verschütteten Heidenheimer Anhänger im Gästeblock zwei Dosen Buttersäure. Trotz entsprechender Reinigungsversuche des 1. FC Heidenheim war während des Spiels aufgrund der Buttersäure ein unangenehmer Gestank im Gästeblock wahrnehmbar. Der Verein kann bis zu 5.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.06.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

16.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Stuttgart brannten die mitgereisten FCH-Fans mindestens 10 Bengalos mit Rauchentwicklung ab. Zudem wurden Spiel gegen Kiel in der Heidenheimer Heimkurve sechs bengalische Fackeln gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
05.02.20261. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

46.000€

geahndete Vorfälle: 3

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 46.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Hoffenheim brannten die mitgereisten FCH-Fans mind. 18 pyrotechnische Gegenstände ab. Bei den Heimspielen gegen Mönchengladbach und den HSV wurden auf der Heidenheimer Osttribüne jeweils 14 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 15.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.02.20261. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

4.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen den FC Augsburg hatten zwei Personen aus der Heidenheimer Fanszene unerlaubt das Spielfeld betreten, nachdem ein FCH-Fan vom Zaun stürzte und sich schwer verletzt hatte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.06.20251. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

38.000€

geahndete Vorfälle: 2

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 38.000€ belegt. Beim Relegationsspiel gegen Elversberg wurden in der Heidenheimer Osttribüne insgesamt 13 Bengalos gezündet. Beim Rückspiel in Elversberg brannten die mitgereisten FCH-Fans insgesamt 25 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 12.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.01.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

1.000€

geahndete Vorfälle: 1

Wegen eines abgebrannten Bengalos beim Spiel in Frankfurt muss der 1. FC Heidenheim eine Strafe in Höhe von 1.000€ zahlen.
20.06.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

14.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des Abbrennens von 14 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Stuttgart mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
09.12.20241. Liga

GELDSTRAFE FÜR1. FC HEIDENHEIM 1846

11.000€

geahndete Vorfälle: 1

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Augsburg brannten die FCH-Fans 11 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.