Am Sonntag sorgte eine Kontrolle der Bundespolizei dafür, dass über 550 Fans des FC Schalke 04 das Auswärtsspiel beim 1. FC Magdeburg verpassten. Aus Sicht der Königsblauen Hilfe war die Polizeimaßnahme „völlig unverhältnismäßig und rechtswidrig“. Mitglieder der Fanhilfe stellten deshalb Strafanzeige.
Vertreten durch den Rechtsanwalt Thomas Wings sei in einem ersten Schritt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung im Amt gegen die Einsatzleitung der Polizei erhoben worden. Zudem soll Schadensersatz und Schmerzensgeld erstritten werden. (Faszination Fankurve, 30.08.2024)
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