​Amtsgericht-Entscheidung bringt DFB-Urteil zu Fall

Faszination Fankurve 13.10.2016 0 Kommentare

Foto: Eintracht-Online.net„Wir können nicht leisten

Zwei Eintracht Frankfurt Fans sind gerichtlich gegen ihren Ausschluss vom DFB-Pokalheimspiel gegen den FC Ingolstadt vorgegangen (Faszination Fankurve berichtete). Das Amtsgericht Frankfurt gab den Fans heute recht, weshalb die Eintracht eine DFB-Strafe nicht umsetzen kann.

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Laut Urteil des DFB-Sportgerichts dürfen das Pokalspiel gegen Ingolstadt nur Eintracht Fans mit einer Sitzplatzdauerkarte und Gästefans besuchen. Zwei Eintracht Fans mit Stehplatzdauerkarten gingen gerichtlich dagegen vor, da Eintracht Frankfurt vor der Saison seinen Dauerkarteninhabern ein Vorkaufsrecht für alle Heimspiele im DFB-Pokal zusicherte. Davon wollen die beiden Eintracht Fans, die zuvor angaben, nicht ihrem Verein schaden zu wollen, nun Gebrauch machen. Den beiden Fans ging es vielmehr darum, das DFB-Urteil zu kippen. Ihr Vorteil war, dass sie bereits Eintracht Fans mit Sitzplatzdauerkarten fanden, die ihnen ihre Plätze zur Verfügung stellen würden, auch wenn dies laut DFB-Vorgaben eigentlich verboten ist. Das Gericht sah dies in diesen Fällen anders. In anderen Fällen, in denen kein Sitzplatzdauerkarteninhaber gefunden wurde, der sein Ticket zur Verfügung stellen würde, entschied das Gericht anders. Nun könnten weitere Fans dem Beispiel der beiden erfolgreichen Eintracht Fans folgen.

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Laut Gerichtsentscheidung muss Eintracht Frankfurt nun gegen das DFB-Urteil verstoßen.
Bild: Eintracht-Online.net

„Wir können nicht leisten, was das Sportgericht uns verbietet. Wir werden damit genötigt, gegen ein Urteil des DFB-Sportgerichts zu verstoßen“, wird Eintracht Frankfurt Justitiar Philipp Reschke nach der Gerichtsentscheidung in der Frankfurter Rundschau zitiert. (Faszination Fankurve, 13.10.2016)

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Laut Gerichtsentscheidung muss Eintracht Frankfurt nun gegen das DFB-Urteil verstoßen.
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