Der Bundesgerichtshof hat entschieden – auch in Zukunft sind Stadionverbote ohne Verurteilung rechtskräftig. Nach Angaben des BGH würden Vereine bei Stadionverboten in Verdachtsfällen lediglich von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
BGH billigt Stadionverbot auf Verdacht
Foto: Faszination Fankurve
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Geklagt hatte ein Fan des FC Bayern, der stets seine Unschuld beteuerte und nie verurteilt wurde, aber trotzdem mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt wurde. Ihm wurde vorgeworfen bei einer Auseinandersetzung nach dem Bundesligaspiel zwischen dem MSV Duisburg und dem FC Bayern München im Jahr 2006 beteiligt gewesen zu sein. (Stadionwelt, 30.10.2009)




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