Ein 26-jähriger Borussia Dortmund Anhänger wurde zu Beginn der Woche erneut für das Klauen eines Fanschals verurteilt. Bereits in erster Instanz verlor der Fan den Prozess. Das neue Urteil, sechs Monate Haftstrafe auf Bewährung.
Bewährungsstrafe für Schalklau
Foto: Faszination Fankurve
Bildergalerie zu diesem Beitrag
Nach Angaben der Medien wollte der zuständige Richter des Dortmunder Landgericht ein deutliches Zeichen mit dem Urteil setzen und erklärte, dass sich das Urteil rumsprechen solle, dass so etwas nicht geduldet werde. Neben der Bewährungsstrafe forderte Borussia Dortmund den Fan auf seine Dauerkarte zurück zu geben. Eine Bewährungsauflage des 26-Jährigen ist es unter anderem sich während allen BVB-Spielen auf der zuständigen Polizeiwache zu melden. (Stadionwelt, 28.10.2009)




0 Kommentare
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.