Stadionverbote – eine Bilanz

Faszination Fankurve 01.06.2004 0 Kommentare

Ende Februar 2004 hatten insgesamt 1.661 Personen ein bundesweites Stadionverbot. Die Dauer des Verbots variiert in der Regel zwischen drei und fünf Jahren. Lediglich 0,01 Prozent haben eine niedrigere Laufzeit.

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Grafik: Stadionwelt Ausgabe 2 - 06/2004

Grafik: Stadionwelt Ausgabe 2 – 06/2004

Die meisten Stadionverbote wurden in Zusammenhang mit Spielen der 1. Fußball-Bundesliga ausgesprochen, wie die nachfolgende Grafik verdeutlicht:

Grafik: Stadionwelt Ausgabe 2 - 06/2004

Grafik: Stadionwelt Ausgabe 2 – 06/2004

Betroffen waren von den Stadionverboten in besonderem Maße die Fans der Gastmannschaft, in der Gesamtbetrachtung 67,1 Prozent. Der höhere Anteil an Gästefans bei Stadionverboten ist in alle Ligen zu beobachten:

Bundesliga: 67 Prozent
2. Liga: 68 Prozent
Regionalliga Nord: 67 Prozent
Regionalliga Süd: 63 Prozent

90 Prozent der Verbote werden aufgrund so genannter „schwerer Vergehen“ ausgesprochen. Dazu gehören unter anderem Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib und Leben, gefährliche Eingriffe in den Verkehr, Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung, Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, Land- und Hausfriedensbruch, Gefangenenbefreiung, Raub- und Diebstahlsdelikte, Missbrauch von Notrufeinrichtungen, rechtsextremistische Handlungen sowie das Einbringen oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen. Die Erteilung erfolgte aufgrund eingeleiteter Ermittlungsverfahren. (Stadionwelt, 2004)

Grafik: Stadionwelt Ausgabe 2 - 06/2004
Grafik: Stadionwelt Ausgabe 2 – 06/2004
Grafik: Stadionwelt Ausgabe 2 - 06/2004
Grafik: Stadionwelt Ausgabe 2 – 06/2004
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