Freispruch: Vermummung bei Choreo ist von Kunstfreiheit gedeckt

Faszination Fankurve 02.02.2024 0 Kommentare

Foto: faultier381

Das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig (RHK) hat im Rahmen der Gerichtsverhandlungen zu Auseinandersetzungen beim Derby im Mai 2022 einen ersten Freispruch erwirkt. Im konkreten Fall wurde die Vermummung während einer Choreografie als künstlerische Freiheit eingestuft.

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Die Staatsanwaltschaft habe dem angeklagten RHK-Mitglied ursprünglich vorgeworfen, sich zu Beginn des Spiels für eine Choreografie vermummt zu haben, heißt es in der Mitteilung des Rechtshilfekollektivs. Damit habe er seine Identität verschleiern wollen, so der Vorwurf. Der Angeklagte und sein Rechtsanwalt Erkan Zünbül betonten in der Verhandlung jedoch, dass die Vermummung als essenzieller Teil der Choreografie notwenig gewesen sei. „Diese drehte sich um die Rivalität zum Gegner aus Probstheida, wünschte in künstlerisch offensichtlich überzeichneter Art und Weise dem Rivalen die Pest an den Hals und hatte ganz offensichtlich eine dystopisch-martialische Überformung“, beschreibt das RHK.

Da der Angeklagte nach der Choreo an gleicher Stelle unvermummt das komplette Spiel verfolgte, habe der Identitätsverschleierungs-Vorwurf der Staatsanwaltschaft seine Grundlage verloren. Stattdessen argumentierte sein Verteidiger laut RHK „u.a. mit der Kunstfreiheit, die selbstverständlich auch auf das Anfertigen und Präsentieren von aufwendigen Choreografien angewendet werden kann und ein ‚spezifisch künstlerisches Schaffen und künstlerisches Wirken gegenüber Eingriffen des Staates schützt‘.“

Das Gericht habe der Sichtweise der Verteidigung im Anschluss Recht gegeben und den Angeklagten vom Vorwurf der Vermummung freigesprochen. Das Urteil sei mittlerweile rechtskräftig, so das GHK. (Faszination Fankurve, 02.02.2024)

https://twitter.com/RHK_Chemie/status/1753125529983574486

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